Wohnraumförderung bleibt wichtiger Wirtschaftsfaktor in Unterfranken: Die Regierung von Unterfranken konnte im Jahr 2020 mit 52,9 Millionen Euro Fördermitteln aus den Bayerischen Wohnraumförderungsprogrammen den Wohnungsbau unterstützen
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken bewilligte im Jahr 2020 rund 2,7 Millionen Euro zinsvergünstigte Darlehen, einschließlich ergänzender Zuschüsse, aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm für Wohnungsunternehmen und private Eigentümer von Mietwohnungen. So konnten im vergangenen Jahr in Unterfranken 14 Wohnungen und Wohnplätze auf einen zeitgemäßen und bedarfsgerechten Standard gebracht werden. Im Bayerischen Modernisierungsprogramm werden neben dem zinsverbilligten Darlehen ein ergänzender Zuschuss in Höhe von bis zu 100 € / m² Wohnfläche gewährt.
Die Förderung von Baumaßnahmen im Bestand zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderungwar auch im vergangenen Jahr ein wichtiger Schwerpunkt im Bayerischen Wohnraumförderungsprogramm. Für 13 Maßnahmen im Mietwohnraum und 390 im selbst genutzten Wohnraum wurden Zuschüsse in Höhe von 3,3 Millionen Euro gewährt.
2020 wurden in Unterfranken in der kommunalen Wohnraumförderung 13 Mietwohnungen in der 2. Säule des Wohnungspakts Bayern bewilligt. Die Förderung betrug gut 4,8 Millionen Euro. Im Vorjahr 2019 wurden im Zuge des Förderprogramms 61 Wohnungen initiiert, damit ist die Nachfrage in diesem Programm gesunken. Nach wie vor stehen den Kommunen in Unterfranken ausreichende Fördermittel in der 2. Säule zur Verfügung.
2020 war der Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum in der 3. Säule des Wohnungspakts Bayern ein wichtiger Förderschwerpunkt. Es konnten rund 32,0 Millionen Euro aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm für die Finanzierung von 171 barrierefreien Mietwohnungen mit Belegungsbindung zur Verfügung gestellt werden. 2019 wurden hier ca. 280 Wohneinheiten gefördert. Für 2021 wird, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, eine höhere Förderquote erwartet. Denn insbesondere am Hubland in Würzburg sind geförderte Wohnprojekte größeren Umfangs in der Planung.
Die Konditionen der 3. Säule des Wohnungspakts Bayern beschleunigen den massiven Ausbau der Staatlichen Wohnraumförderung. In der Einkommensorientierten Förderung (EOF) wird ein allgemeiner Zuschuss in Höhe von bis zu 300 € / m² Wohnfläche als auch ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt.
Für die Förderung von Wohneigentum, insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen, konnten im Jahr 2020 über die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken zinsgünstige Darlehen von rund 10,1 Millionen Euro für 173 Wohneinheiten aus demBayerischen Wohnungsbauprogramm bereitgestellt werden. Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ist vom Familieneinkommen, der Größe der Familie und dem Bauort abhängig. Dabei gewinnt der Erwerb bestehender Gebäude und Wohnungen (Zweiterwerb) zunehmend an Bedeutung und hat Fördervorrang.
Ansprechpartner für die Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Regierung von Unterfranken (Sachgebiet Wohnungswesen). Für die Förderung von Eigenwohnraum sind Ansprechpartner die jeweiligen zuständigen Landratsämter und die kreisfreien Städte Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt.
Quelle: Regierung von Unterfranken,