Maskenpflicht in der Keßlergasse und Alkoholverbot in der Innenstadt bleibt bestehen.

Die Stadt Schweinfurt verlängert ihre bestehende Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet die Maskenpflicht in der Keßlergasse werktags von 10:00 bis 20:00 Uhr sowie ein ganztägiges Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich.
Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:
Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.
Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 21. Juni. Danach wird eine neue Einschätzung entsprechend der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt Schweinfurt erfolgen.
Alle Rechtsgrundlagen wie die gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt sowie auch die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.
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