Foto: PRIMATON Symbolbild
Auch wenn ab 7. Juni die amtlich festgelegte Reihenfolge für Corona-Impfungen in Deutschland aufgehoben wurde, hält der Freistaat Bayern weiterhin an der Priorisierung in den Impfzentren fest. Das bedeutet konkret: In den beiden Impfzentren Hofheim und Zeil werden Personen der bisherigen Priorisierungsgruppen nach wie vor vorrangig bei den Terminen bedacht. Bis auf Weiteres bleibt die Priorisierung nach der Coronaimpfverordnung bestehen.
Wichtiger Hinweis: Um den digitalen Impfnachweis aus der Software BayIMCO zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich herunterladen zu können, ist es wichtig, dass der Impfling seinen Account in BayIMCO nach der Zweitimpfung im Impfzentrum nicht löscht.
Weiterhin ist zu beachten: Personen, die bereits eine bestätigte SARS-CoV-2-Infektion hinter sich haben, gelten bereits nach einer Impfung mit einem zugelassenen Covid-19 Impfstoff als vollständig geimpft. Zum Zeitpunkt der Impfung sollte die Infektion mindestens 6 Monate zurückliegen. Diese Personen werden gebeten, eine vergangene SARS-CoV-2-Infektion zwingend beim Impftermin anzugeben. Weiterhin ist zum Impftermin die PCR-Testbescheinigung über eine positive Corona Infektion mitzubringen, sodass dies als „Durchgemachte Infektionskrankheit“ im Impfpass eingetragen werden kann.
Leider kommt es in letzter Zeit häufig vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich über die bayernweite Software BayIMCO angemeldet haben, telefonisch nicht über die dort angegebenen Rufnummern erreichbar sind und deswegen kein Impftermin vereinbart werden kann. Deswegen noch einmal der Hinweis, unbedingt die telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Außerdem wird ihnen empfohlen, regelmäßig ihre E-Mails zu prüfen. Oft landet die Aufforderung zur Terminvereinbarung auch im Spamordner.
Online für Impfung anmelden
Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen: www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.
Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.
Leider kommt es immer wieder zu Verzögerungen in den Impfzentren, weil Bürgerinnen und Bürger notwendige Nachweise über die Impfberechtigung nicht dabei haben. Ein zusätzlicher Vorteil ist es die erforderlichen Erklärungen ausgefüllt mitzubringen. Insbesondere der Anamnese-Bogen muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Der Impfarzt vor Ort kann sonst die Impfung möglicherweise sogar ablehnen. Deshalb wird empfohlen, ihn nicht erst im Impfzentrum auszufüllen, sondern schon vorher in Ruhe zu Hause.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Diese Unterlagen müssen mitgebracht werden, damit die Impfung am vereinbarten Termin auch tatsächlich stattfinden kann:
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Lichtbildausweis
- Medikamentenplan (wenn notwendig)
- Arztbriefe (wenn Vorerkrankungen vorliegen)
- Kontaktpersonennachweis (Pflegenachweis einer zu pflegenden Personen, Kontaktperson zu einer Schwangeren,..)
- Nach einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion: PCR-Testbescheinigung über eine positive Corona Infektion.
Alle Impfwilligen, die sich über das Bayerische Impfportal angemeldet haben, sollten sich regelmäßig dort anmelden und ihre Accountdaten überprüfen und gegebenenfalls erneuern.
Zweitimpfungen können nicht verschoben werden
Zweitimpfungen können nicht verschoben werden. Nur aus nachweisbaren medizinischen Gründen darf ein Termin verlegt werden. Eine Verschiebung wegen Urlaub, Geschäftsreise, Feiertag oder Ähnliches ist nicht möglich.
In den beiden Impfzentren finden keine Erstimpfungen mehr mit AstraZeneca statt.
Zweitimpfungen mit AstraZeneca werden in den Impfzentren weiterhin durchgeführt. Personen über 60 Jahre, die bereits mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca (außer Arzt bescheinigt Notwendigkeit der Impfung mit mRNA Impfstoff). Für Personen unter 60 wird AstraZeneca und ein mRNA Impfstoff bereitgehalten und nach Risikoeinschätzung und Dokumentation vor Ort vom impfenden Arzt wird dann geimpft.
Personen, die sich beim Hausarzt haben impfen lassen oder beim Hausarzt bereits einen festen Impftermin vereinbart haben, werden gebeten, ihren Account im System BayIMCO zeitnah wieder zu löschen. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies kann zu verlängerte Wartezeiten für andere Impfwillige führen.
Quelle: Landratsamt Haßberge