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Seit dem Start der im Dezember des vergangenen Jahres begonnenen Impfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war seitens des Bundes sowie der Bay. Staatsregierung geplant und kommuniziert, dass eine gerechte Verteilung des Impfstoffs sowie eine Impfpriorisierung nach besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen einen ausgewogenen, fairen Fortschritt der Impfkampagne ermöglichen. Diese Maßgabe in der aktuellen Situation noch aufrecht zu erhalten, erscheint nach Ansicht von Landrat Töpper kaum mehr realistisch. Das System zur Verteilung der Impfstoffe muss zwingend an regional bedingte Strukturen wie etwa die geringere Ärztedichte im ländlichen Raum oder die nicht berücksichtigte Relation der Einwohnerzahl in verschiedenen Gebietskörperschaften bei der Zuteilung von Sonderkontingenten angepasst werden.

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Bekanntermaßen ist es sowohl dem Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, als auch dem Staatsminister Holetschek selbst ein zentrales Anliegen, dass regional eine ausgewogene Verteilung des Impfstoffs stattfindet. Bisher ist dies in der Praxis aber leider nicht der Fall.

Die Chancengleichheit ist laut Töpper bereits verzerrt worden, als zusätzlich zu den Impfzentren auch in den Arztpraxen damit begonnen wurde zu impfen, insbesondere seit der Aufhebung der Impfpriorisierung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bayern zum 20.05.2021. Grundsätzlich sei die Impfung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehr zu begrüßen, betont Töpper. Jedoch sei der Verteilungsmodus für den noch immer nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehenden Impfstoff zum Nachteil der nach Priorisierung vorgehenden Impfzentren. Denn das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt sowie seine lokalen Impfstellen bekommen für ihren Zuständigkeitsbereich selbst bei ausreichend zur Verfügung stehendem Impfstoff nur eine wöchentlich begrenzte Menge zugewiesen, so dass die seit Dezember vorgehaltene Impfkapazität des gemeinsamen Impfzentrums nach dem jetzigen Stand nie erreicht werden kann. Zudem können die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Raum Schweinfurt aufgrund der geringeren Hausarztdichte vor allem im Vergleich zu Ballungsregionen wie etwa dem Großraum München ebenfalls nicht genügend Impfstoff abrufen, was ebenso zu einer ungleichen Verteilung des Impfstoffs führt.

„Die Impfquote im von Landratsamt und Stadt gemeinsam betriebenen Impfzentrum betreffend die Erstimpfungen lag zum Ende des Monats Mai bei knapp 38,8 Prozent, die der vollständig geimpften Personen bei rund 18 Prozent“, erklärt Landrat Töpper. „Bayernweit liegt der Durchschnitt aktuell bei rund 42 Prozent bei den Erst-  und 17,4 Prozent bei den Zweitimpfungen. Diese Lücke droht größer zu werden, wenn kein Ausgleich für benachteiligte Regionen wie den Raum Schweinfurt geschaffen werden kann.“

Töpper hat sich deswegen erneut mit einem Schreiben an Staatsminister Klaus Holetschek gewandt und um die Zuteilung eines weiteren Impfstoff-Sonderkontingents gebeten. Der Landkreis hatte bereits in der zweiten Maihälfte nach eigenem Appell eine Zuteilung von 1600 Dosen des Impfstoffes von Johnson & Johnson durch das bayerische Gesundheitsministerium erhalten. „Ich bin sehr dankbar über die Berücksichtigung des Landkreises Schweinfurt“, erklärt Töpper hierzu. „Die gelieferten und bereits teilweise verimpften Dosen des Johnson & Johnson Vakzins reichen zum Ausgleich des bestehenden Ungleichgewichtes aber leider nicht aus.“

Gerade im Vergleich mit anderen – insbesondere den umliegenden – Landkreisen, die teilweise viel weiter bei der Impfung der priorisierten Personen vorangeschritten sind, werden nach der Wahrnehmung des Landrats die Fragen nach der Impfgerechtigkeit und die Frage nach abgehängten ländlichen Räumen unter den Bürgerinnen und Bürgern immer lauter. „Daher bitte ich Sie, dem Landkreis Schweinfurt zeitnah erneut ein Sonderimpfstoffkontingent zuzuteilen“, schreibt Töpper an den Staatsminister.

Insbesondere sollten laut Töpper dabei einige gewichtige Gründe durch das Ministerium geprüft werden, die eine erneute Sonderzuteilung von Impfstoff rechtfertigen:

Im Rahmen der Zuteilung des bereits erhaltenen Sonderkontingentes wurden die allermeisten zum Zuge kommenden Gebietskörperschaften gleichermaßen berücksichtigt mit einer Gesamtmenge von jeweils 1.600 Impfdosen. Hierbei wurden die Einwohnerzahlen gänzlich außerachtgelassen. So hätten andere regional zusammenhängende Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, die zusammen auf ungefähr die gleiche Einwohnerzahl wie der Landkreis Schweinfurt alleine kommen, jeweils 1.600 Impfdosen erhalten (also 3.200 insgesamt), während der Landkreis Schweinfurt trotz fast gleich hoher Einwohnerzahl insgesamt lediglich nur 1.600 Dosen erhalten hat. „Dies ist auch den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei uns über diesen Umstand beschweren, kaum zu erklären“, sagt Töpper.

Unter anderem auch dadurch bedingt, stößt es bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Schweinfurt wiederholt auf erheblichen Unmut, dass im Rahmen der Sonderimpfaktion zu den erhaltenen Johnson & Johnson Impfdosen in der Stadt Schweinfurt über die Sonderimpfaktion weit jüngere Personen geimpft werden konnten als im Landkreis Schweinfurt. Aufgrund der Größe des Landkreises liegt im Rahmen der Sonderimpfaktion das Ergebnis vor, dass – an dieser Stelle sei eine Bewertung der allgemeinen Impfwilligkeit in der Region ausgeklammert – sich im Stadtgebiet Schweinfurt aufgrund der geringeren Einwohnerzahl im Vergleich zum Landkreis Schweinfurt auch eine große Anzahl an Impfwilliger unter 60 Jahren (Jahrgang der jüngsten Bewerbung: 1993) erfolgreich für die Sonderimpfaktion beworben hat, während im Landkreisgebiet lediglich Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, zum Zuge kommen konnten. Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen musste hier sehr stark nach dem Geburtsalter priorisiert werden. Gerade der Umstand, dass aus dem Gebiet des Landkreises Schweinfurt in einem zweiten Impfaufruf auf eine Anzahl von noch zu vergebenden 600 Impfdosen weit über 3.000 Personen ihr Interesse an einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bezeugt haben, belegt, welch großer Impfdruck gerade in der Bevölkerung des Landkreises Schweinfurt aktuell noch vorhanden ist.

Im Allgemeinen wird die erste gemeinsame Sonderimpfaktion von Stadt und Landratsamt Schweinfurt sehr gut angenommen. Die Impfungen aus dem Sonderkontingent erfolgen im Rahmen eines Impf&Drive-Konzeptes neben den Räumlichkeiten des gemeinsamen Impfzentrums am Volksfestplatz. Im Rahmen der Sonderimpfaktion konnten viele Bürgerinnen und Bürger zur Impfung animiert werden. Der Andrang war sehr groß. Konkret konnte so außerhalb der räumlichen Kapazitäten des Impfzentrums pro Tag die beachtliche Anzahl von weiteren 300 bis 400 Personen geimpft werden. Dies hat erheblich zum Fortgang der Immunisierung der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Schweinfurt beigetragen. „Ich bin der Meinung, dass auch bei einer erneuten Sonderimpfaktion die Bevölkerung im Raum Schweinfurt ihre Impfwilligkeit wiederholt unter Beweis stellen wird. Dieses Angebot will ich unseren Bürgerinnen und Bürgern gerne erneut machen“, erklärt Landrat Töpper.

Ein weiterer Aspekt, der für eine erneute Sonderzuteilung von Impfstoff spricht, sind zudem die Werte der 7-Tage-Inzidenz im Raum Schweinfurt, die nach wie vor überdurchschnittlich hoch sind. Der Wert beträgt zum 02.06.2021 im Landkreis 70,2. Bayernweit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 37,5.

Für die Region Schweinfurt betreiben das Landratsamt und die Stadt Schweinfurt ein gemeinsames Impfzentrum. Aus diesem Grund wird im Rahmen der – dankenswerterweise für die bayerischen Impfzentren zunächst weitergeltenden – Priorisierung die Bevölkerung im Gebiet beider Körperschaften gleichbehandelt. In den Prioritätsgruppen 1 (307), 2 (3.689) und 3 (15.350) warten insgesamt noch 19.346 Personen auf eine Erstimpfung (Stand 01.06.2021).

Die Impfwilligkeit im Raum Schweinfurt ist bei den Prioritäten 1 und 2 überdurchschnittlich vorhanden – unter anderem auch angetrieben durch die angekündigten Lockerungen für vollständig Geimpfte – das heißt im Raum Schweinfurt sind in diesen Gruppen mehr Personen registriert und folglich zu impfen, als dies offenbar in anderen Bereichen Bayerns der Fall ist. Dies führt dazu, dass eine Komplettimpfung der jeweiligen Prioritätsgruppe naturgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Wann in die Impfungen der Prioritätsgruppe 3 eingetreten wird, kann nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Dies vor allem bedingt durch den aktuellen Erstimpfungsstopp sowie die – erfreulicherweise – stets wachsenden Zahlen der Impfwilligen in den Prioritäten 1 und 2.

„Aufgrund all der vorgetragenen Gründe bitte ich um wohlwollende Prüfung meines Anliegens.

Es ist mein größtes Anliegen, dass die Region Schweinfurt im Impffortschritt nicht weiter hinter den bayernweiten Durchschnitt zurückfällt“, erklärt Töpper an Staatsminister Holetschek gewandt. „Herzlichen Dank vorab für Ihre Bereitschaft unsere besondere Lage in den Blick zu nehmen, die Sie ja bereits mit der Zuweisung des ersten Impfstoff-Sonderkontingents unter Beweis gestellt haben.“

 

Quelle: Landratsamt Schweinfurt