Mitfahrer schmuggelt Rauschgift in Kühltasche / Zoll stellt 222 Gramm Marihuana sicher
Schweinfurt (ots) – Theilheim:
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt hat am Montagnachmittag auf einer Rastanlage an der A3 insgesamt 222 Gramm Marihuana in einem Kleinwagen sichergestellt.
Als der PKW-Fahrer auf dem Parkplatz der Rastanlage das Verkehrsschild “Durchfahrt verboten” missachtete, fuhr er unmittelbar an einem Einsatzfahrzeug des Zolls vorbei. Die Zöllner stoppten das Fahrzeug und führten eine Zollkontrolle durch. Der Fahrer beförderte drei Mitreisende, welche ihm zuvor durch einen Mitfahrdienst im Internet vermittelt wurden und befand sich auf dem Weg nach München.
Im Gepäck eines der Fahrzeuginsassen wurde eine Kühltasche gefunden, in der sich Verpflegung befinden sollte. Als die Einsatzkräfte des Zolls die Kühltasche öffneten, strömte aus der vermeintlich mit Lebensmitteln gefüllten Plastiktüte ein ungewöhnlicher Parfümgeruch. In der Plastiktüte befand sich eine “Kugel”, die mit Frischhaltefolie ummanteltes Marihuana enthielt.
Gegen den 32-jährigen Mitfahrer wurde ein Strafverfahren wegen der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Das Rauschgift wurde als Beweismittel sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden durch das Zollfahndungsamt München, Dienstsitz Nürnberg, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Würzburg geführt.
Hintergrundinfos:
Die Kontrolleinheit Verkehrswege Bamberg ist für die zollrechtliche Überwachung der Verkehrswege im gesamten Bereich Unterfrankens und großen Teilen Oberfrankens zuständig. Die Zolleinheit deckt dabei regelmäßig Verstöße bei Tabakwaren, Spirituosen, Arzneimitteln, Betäubungs- und Dopingmitteln auf. Die Kontrolleinheit verhindert den Eintritt verbotener Waren in den Wirtschaftskreislauf. Dies reicht von Großlieferungen bis hin zu verbotenen Warenmengen im Kleinsendungsbereich.
Während der Coronapandemie nimmt die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Bamberg beim Hauptzollamt Schweinfurt ihre gesetzlichen Aufgaben im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Quelle: Hauptzollamt Schweinfurt