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Lockerungen für Genesene und Geimpfte

Termin-Shopping und Friseur-Besuch ohne Corona-Test, Treffen ohne Kontaktbeschränkungen: Nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es für genesene und vollständige geimpfte Personen Schritt für Schritt mehr Normalität. Bereits ab 6. Mai 2021 greifen die ersten Lockerungen:
Wer gilt als vollständig geimpft?
Erleichterungen gelten für Geimpfte, deren abschließende Impfung (mit einem Impfstoff, der in der EU zugelassen ist) mindestens 14 Tage zurückliegt. Bei den Impfstoffen von Biontech, AstraZeneca und Moderna bedeutet das, dass man zwei Impfdosen erhalten haben muss, der Impfstoff von Johnson & Johnson muss dagegen nur einmal verabreicht werden. Als Nachweis gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Der Impfnachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden.
Für welche Genesenen gibt es Erleichterungen?
Genesene brauchen einen Nachweis ihrer vorherigen Corona-Infektion, der auf einem PCR-Test beruht. Dieser Test muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Laut dem Bayer. Gesundheitsministerium gilt neben diesem PCR-Test auch “ein Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes” als Beleg. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, damit die Erleichterungen für sie gelten können.
Müssen sich Genesene und vollständig Geimpfte noch testen lassen?
Die Testpflicht für vollständig Geimpfte ist in Bayern bereits vergangene Woche weggefallen. Jetzt werden zudem auch die Genesenen, deren Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt, negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Das Bayer. Gesundheitsministerium begründet diesen Schritt: Vollständig geimpfte Personen geben nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Falle einer Infektion das Coronavirus kaum weiter und spielen nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes keine wesentliche Rolle bei der Verbreitung einer COVID-19-Erkrankung.
Damit brauchen Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt, und Geimpfte beispielsweise beim Friseur oder beim Terminshopping (Click & Meet) keinen negativen Corona-Test mehr.
Aber: Für den Besuch und zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen) gilt die Testpflicht weiterhin für alle, auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Aufgrund der noch bestehenden Unsicherheiten ist dies erforderlich, um vulnerable Personen auch weiterhin zu schützen, erläutert das Gesundheitsministerium.
Wie viele Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen?
Die Kontaktbeschränkungen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt, nicht mehr. Seit dem 2. Mai 2021 fällt der Landkreis Würzburg in den Inzidenzbereich unter 100. Somit dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt).
Vollständig Geimpfte und Genesene können nun zusätzlich dazustoßen – egal, aus wie vielen weiteren Haushalten sie stammen. Sie zählen bei den Kontaktbeschränkungen ebenfalls nicht mit. Für Treffen von Genesenen und Geimpften gibt es also keine maximale Teilnehmerzahl.
Was ist mit Maskenpflicht und Abstandsgebot?
Wo das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben ist, müssen sie auch vollständig Geimpfte sowie Genesene tragen. Auch Mindestabstände müssen von allen weiter eingehalten werden.
Gibt es eine Quarantänepflicht nach dem Kontakt zu einem Infizierten?
Wer engen Kontakt zu jemandem hatte, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Für asymptomatische, vollständig Geimpfte sowie für asymptomatische Genesene deren Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt, als auch Genesene, die mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden, sind von dieser Quarantänepflicht ausgenommen.
Treten innerhalb von 14 Tagen nach dem engen Kontakt zu dem Infizierten typische Corona-Symptome wie Husten, Fieber oder Geschmacks- und Geruchsverlust auf, müssen Geimpfte oder Genesene sofort ihr Gesundheitsamt informieren.
Auch kann eine Quarantäne angeordnet werden, wenn bei dem Indexfall der Verdacht auf eine Infektion mit einer in Deutschland bislang nicht vorherrschenden besorgniserregenden Virusvariante besteht
Was ist mit der Quarantäne bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten?
Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise nach Bayern nicht mehr in häusliche Quarantäne. Möglicherweise müssen sie aber in anderen Ländern in Quarantäne, wenn sie dort einreisen – oder sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Daher sollte sich jeder vor einer Reise über die Regeln im jeweiligen Land informieren.
Wie geht es bei weiteren Öffnungen weiter?
Ab Montag, 10. Mai 2021 dürfen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz, die stabil unter 100 liegt, die Außengastronomie, Kinos, Konzert- und Opernhäuser wieder öffnen. Die Landkreise bzw. Städte müssen hierzu die Erteilung eines Einvernehmens beim Bayer. Gesundheitsministerium beantragen. Der Landkreis Würzburg hat diesen Antrag bereits gestellt, das Einvernehmen des Gesundheitsministeriums steht noch aus.
Ab 21. Mai sollen laut Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 auch Hotels, Ferienwohnungen und –häuser sowie Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof und Campingplätze wieder Gäste empfangen dürfen (Stand 6. Mai 2021). Für Besucher und Gäste gilt jeweils die Pflicht, einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt auch hier die Testpflicht.

 

Quelle: Landratsamt Würzburg

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