Seit 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge wegen der Geflügelpest besondere Schutzmaßnahmen (siehe https://www.hassberge.de/buergerservice/veterinaerwesen/veterinaerwesen-nutztiere/tiergesundheit-tierseuchen/vogelgrippe.html), zu denen auch die Stallpflicht gehört. Durch diese Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere mit dem Vogelgrippevirus infiziert. Die Aufhebung der Stallpflicht für gehaltenes Geflügel bedeutet keine Entwarnung!
Der Landkreis Haßberge wird mit Wirkung vom 30.04.2021 seine bestehende Allgemeinverfügung zum Schutz des gehaltenen Geflügels vor der Geflügelpest (unter https://www.hassberge.de/buergerservice/veterinaerwesen/veterinaerwesen-nutztiere/tiergesundheit-tierseuchen/vogelgrippe.html) an die aktuelle Situation anpassen. Demnach wird die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel aufgehoben. Auch Börsen und Märkte für Geflügel sind dann grundsätzlich wieder möglich; z.Zt. aber aufgrund der Pandemiebestimmungen nicht gestattet.
In der aktuellen Risikobewertung für das Auftreten der Geflügelpest in Bayern, die durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt wurde, wird auf die weiterhin bestehende Gefahr des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern hingewiesen (www.lgl.bayern.de).
Aus diesem Grund sind durch die Geflügelhalter die übrigen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen der Allgemeinverfügung weiter gültig und müssen befolgt werden. Die aktuell gültige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes (Link s.o.) eingestellt.
Tatsächlich war die Stallpflicht Ende Januar im Landkreis Haßberge notwendig geworden, nachdem drei mit Geflügelpest infizierte Schwäne aufgefunden wurden. Insgesamt traten im Landkreis sieben Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln auf, dutzende tot aufgefundener Wildvögel wurden untersucht und ebenso ergaben sich verschiedene Infektionsverdachte bei gehaltenem Geflügel. Die Bedrohung ist also sehr real.
Auch wenn die Aufstallung des Geflügels selbstverständlich nicht einer tierart- und bedürfnisgerechten Haltung entspricht, ist sie in der Situation unbedingt notwendig, um Seuchenausbrüche bei gehaltenem Geflügel wirksam zu verhindern. Dies gelang im Landkreis Haßberge.
Weiter fortgeführt wird das Wildvogelmonitoring. Tot aufgefundene Wildvögel (insb. Wasser- und Greifvögel) werden auf eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus untersucht um den Überblick über das Seuchengeschehen zu haben.
Sollte die Lage es erfordern, muss leider auch wieder mit einer Verschärfung der Schutzmaßnahmen – auch mit einer erneuten Stallpflicht – gerechnet werden. Spätestens mit dem nächsten Vogelzug – ab Herbst – kann sich die Situation wieder verschärfen.
Quelle: Landratsamt Haßberge