Hammelburg: Aufgabe des Heimbetriebs in der Altersheim-Bürgerspitalstiftung
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Symbolbild
Das Altenheim Bürgerspital befindet sind in der Altstadt von Hammelburg und verfügte ursprünglich über 38 Pflegeplätze mit eingestreuter Kurzzeitpflege, in dem Bewohner/innen der Pflegegrade 1 bis 5 betreut wurden.
Die Vollbelegung reduzierte sich zuletzt aufgrund der baulichen Situation auf 35 Betten. Aktuell sind 28 Pflegeplätze belegt.
Rechtsform
Das Altenheim Bürgerspital gehört zur Altersheim-Bürgerspitalstiftung, die eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts darstellt. Die Vertretung und Verwaltung erfolgt durch die Stadt Hammelburg.
Geschichtlicher Hintergrund
Das Bürgerspital wurde im 14. Jahrhundert von einem Fuldaer Fürstabt gegründet. Bis ins 19. Jahrhundert stand es unter weltlicher Leitung. Im Jahr 1862 schloss der Magistrat der Stadt Hammelburg einen Vertrag mit den Franziskanerinnen des Klosters Maria Stern in Augsburg. Die Sternschwestern übernahmen die Pflege und Hauswirtschaft. Ihr Wirken endete 1991 mit dem Abzug der letzten Ordensfrau.
In den Jahren 1996/97 (1. Bauabschnitt) und 2003/04 (2. Bauabschnitt) wurde das Haus generalsaniert.
Diskussionen über die Fortführung der stationären Pflege im Altenheim Bürgerspital sind nicht neu
Bereits nach Abschluss der Generalsanierung im Jahr 2004 beschloss der Stadtrat, den Betrieb des Altenheimes abzugeben. Es folgten in den Jahren 2004 – 2007 letztendlich erfolglose Verhandlungen mit unterschiedlichen Trägern. Im Jahr 2007 sprach sich der Stadtrat dafür aus, dass die Trägerschaft und Betriebsführung bei der Stadt Hammelburg verbleiben.
Der Stadtrat hat nun am 26. April 2021 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen,
dass der Heimbetrieb im Altenheim der Altersheim-Bürgerspitalstiftung zum 31.12.2021 eingestellt wird.
Diese Entscheidung hat im wesentlichen folgende Gründe:
Mit Inkrafttreten des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PflWoqG) und der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPflWoqG) im Jahr 2011 erfüllte das Heim nicht mehr die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Dies betraf insbesondere die Einhaltung von Mindestgrößen der Bewohnerzimmer sowie fehlende Nasszellen und Verstöße gegen die Barrierefreiheit.
Im Jahr 2016 hat die Stadt Hammelburg eine Befreiung bzw. Fristverlängerung für 25 Jahre zur Angleichung an die baulichen Mindestanforderungen beantragt.
Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beim Landratsamt Bad Kissingen hat 2018 die Befreiung abgelehnt und die Frist zur Umsetzung der baulichen Mindestanforderungen bis zum 31.08.2021 verlängert.
Gegen diese beiden Bescheide wurde von der Stadt Hammelburg Widerspruch eingelegt, die von der Regierung von Unterfranken im Jahr 2019 zurückgewiesen wurden. Der Stadtrat beschloss darauf hin, Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg einzureichen.
Parallel dazu wurde eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, die eine Bestätigung der Sach- und Rechtslage ergab.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 17.12.20 nochmals ausdrücklich festgestellt, dass die baulichen Mindestanforderungen an eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht erfüllt werden und daher keine Befreiung nach § 50 AVPflWoqG möglich war.
Im Zusammenhang mit der eingereichten Klage für eine Fristverlängerung wurden vom Stadtrat zwei Planungsbüros beauftragt, Konzepte für einen weiteren stationären Heimbetrieb im bestehenden Altenheim sowie für alternative Betreuungsformen zu erstellen.
Die erarbeiteten Konzepte der beiden Architekten sahen jeweils voraussichtliche Umbaukosten von über 3,0 Mio. € für einen weiteren stationären Heimbetrieb nach den gesetzlichen Vorgaben vor.
Neben einer Reduzierung der Bettenanzahl wären zudem noch Kosten für den Umzug der Bewohner und Einnahmeausfälle während der Umbauphase in die Berechnungen miteinzubeziehen.
Von externer Seite wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgestellten Planungen bewertet
Danach hätten für die geplanten Bewohnerzimmer nach dem Umbau trotzdem noch Befreiungen von der AVPflWoqG beantragt werden müssen. Bei einer Fortführung des Heimbetriebes wäre es durch die Reduzierung der Bettenzahl noch schwieriger geworden, kostendeckend zu arbeiten.
Die Jahresergebnisse im Geschäftsbetrieb Altenheim lagen bereits in den Jahren 2015 – 2019 bei einem durchschnittlichen Minus von – 45.000 €. Für das Jahr 2020 liegen die Ergebnisse noch nicht vor.
Bei einem Kostenvolumen von ca. 3,0 Mio. € für den Umbau des Altenheimes würden die Heimkosten um ca. 600 € pro Monat und Bewohner ansteigen.
Das Heim wäre bei einer solchen Heimkostensteigerung nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Bürgerspitalstiftung bzw. die Stadt Hammelburg müssten die Mehrkosten tragen.
Personelle Situation
Bereits in der Vergangenheit war es aufgrund der angespannten Lage auf dem Stellenmarkt und der fehlenden Perspektiven extrem schwierig, geeignetes Personal zu finden. Dies bezog sich nicht nur auf den Pflegebereich, sondern betraf alle Bereiche des Heimes.
Durch die Kündigung einiger examinierter Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte im ersten Quartal 2021 hat sich die Lage noch erheblich verschärft.
Auch die bestehende Altersstruktur im Pflegebereich lässt keine längerfristige Perspektive zu.
Weiterhin hat der Stadtrat beschlossen, dass nach Beendigung des Heimbetriebes eine zeitnahe Nutzung des bisherigen Altenheimes mit anderen Betreuungsformen (z.B. ambulant betreutes Wohnen) angestrebt wird.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, zunächst mit der örtlichen Carl-von-Heß´schen Sozialstiftung Kontakt aufzunehmen, um alternative Betreuungsformen und eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen.
Soweit die Verhandlungen mit der Carl-von-Heß´schen Sozialstiftung zu keinem annehmbaren Ergebnis führen sollten, wird die Stadt Hammelburg entweder selbst oder mit anderen Trägern versuchen, eine betreute Wohnform im bisherigen Altenheim Bürgerspital einzurichten.
Unterbringung der Bewohner
Die Altersheim-Bürgerspitalstiftung ist nach den Heimverträgen verpflichtet, bei einer Kündigung des Heimplatzes dem Bewohner auf dessen Verlangen einen angemessenen Heimplatz anzubieten.
Auf telefonische Nachfrage stehen aktuell im Dr. Maria-Probst-Heim Hammelburg ausreichend freie Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, um die (aktuell 28) Bewohner des Bürgerspitals aufzunehmen. Die Zimmer entsprechen den Standards des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Es bestünde evtl. auch die Möglichkeit, in kleineren Einrichtungen wie Euerdorf und Oberthulba nach freien Plätzen zu fragen.