Symbolbild
Unterstützung in Zeit der Pandemie: Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft erhebt die Stadt Gerolzhofen auch im kompletten Jahr 2021 (so wie im vergangenen Jahr) keine Gebühren für die Sondernutzung von städtischen Wegen, Straßen und Plätzen. Damit müssen in Gerolzhofen und Rügshofen gemeldete Gastronomie- und Gewerbebetriebe zum Beispiel für Außengastronomie („Biergarten“) oder im Freien angebotene Waren keine Gebühren zahlen.
Und auch die Kunden werden entlastet und damit die heimische Wirtschaft unterstützt: Das ganze 2021 bis einschließlich 31. Januar 2022 werden in Gerolzhofen weiterhin keine Parkgebühren verlangt. Achtung: Auf vielen Parkplätzen gilt aber Parkscheibenpflicht.
Quelle: Stadt Gerolzhofen