Durch den Paragraf 5 der bayerischen Corona-Verordnung in dem “Veranstaltungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten“ landesweit untersagt sind, gibt es in diesem Jahr keine Festivitäten. Auch private Mai-Feiern oder Mai-Wanderungen unterliegen den gültigen Kontaktbeschränkungen. Nach diesen sind bei einer Inzidenz von unter 100, 2Hausstände mit maximal fünf Personen erlaubt. In der Nacht zum 1.Mai wird die Polizei die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr verschärft kontrollieren. Ein Bußgeld von 500 Euro droht auch Minderjährigen bei Verstoßen.
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