Die neuen Regelungen gelten ab morgen (Mittwoch der 28.04.2021).
Vollständig geimpfte Personen
werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Beispiel: Ein Geimpfter muss keine negativen Schnelltests mehr vorweisen.
Schulen
bleiben beim Dinstanzunterricht ab einer Inzidenz über 100
Ausgangsbeschränkung
bleibt bei einer Inzidenz über 100 von 22 Uhr – 5 Uhr bestehen
Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungem
dürfen Inzidenzunabhängig öffnen. Sie gelten wieder als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz öffnen. Unter diese Regelung fallen auch Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und für “Handwerker mit Ladengeschäft”. -> Vom Fotografen über den Schuhmacher bis zu den Schneidereien, Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation, Autovermiet-Stationen und ähnliches, die bis dato nicht öffnen konnten, die dürfen jetzt öffnen.
Zoos und botanische Gärten
dürfen auch über 100 mit aktuellem negativem Tests und Hygieneauflagen öffnen
Kontaktfreien Sport
dürfen Kinder unter 14 Jahren in Gruppen mit bis zu 5 Kindern im freien ausüben. Trainer brauchen negativen Test.
Quelle: Pressekonferenz nach der Bayerische Kabinettssitzung