Foto: © C. Monika Koch
Ab nächster Woche werden von Montag bis Freitag täglich Corona-Schnelltests angeboten
Aufgrund der großen Nachfrage und der hervorragenden Akzeptanz des neuen Testzentrums am Rathaus werden ab kommendem Montag, 26. April 2021, die Öffnungszeiten erweitert. Dann ist das Testzentrum von Montag bis Freitag täglich von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Lage und Infrastruktur des Testzentrums am Rathaus sind ideal. Mit dem Schnelltest ist es möglich, in die entsprechenden Geschäfte und Einrichtungen in der Innenstadt zu gelangen. Die Lage unmittelbar am Rande der Innenstadt ist perfekt für eine schnelle und zeitsparende Abwicklung. Sollte sich der Schnelltest als positiv erweisen, besteht zudem auch die Möglichkeit, sofort anschließend einen PCR-Test an der Teststation durchführen zu lassen.
Einfache und schnelle Anmeldung
Besucherinnen und Besucher der Stadt können sich bereits im Voraus über www.badkissingen.de/testzentrum einen Testtermin buchen oder sich auch spontan vor Ort einen Termin anbieten lassen. Das Testergebnis erhält man dann ca. 15 Minuten nach der Testung. Gemäß Bundesverordnung kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher dürfen sich sogar zweimal pro Woche kostenlos testen lassen.
Einkaufen in der Innenstadt nur mit negativem Schnelltest
Solange die Inzidenz im Landkreis Bad Kissingen weiter über 100 liegt, muss ein aktueller, negativer Schnelltest beim Betreten vieler Läden vorgewiesen werden. Die Teststrecke am Rathaus war darum von Beginn an dazu konzipiert, explizit dem Einzelhandel in der Bad Kissinger Innenstadt und später auch der Gastronomie zu helfen in der Pandemie Kunden bedienen zu können. Bereits am Montag, dem ersten Öffnungstag der neuen Teststrecke am Rathaus, sind nur positive Rückmeldung über das Testzentrum und viel Lob beim Stadtmarketing PRO Bad Kissingen e.V. eingegangen. Daraufhin wurde die Ausweitung der Öffnungstage auf fünf Tage pro Woche zusammen mit der ausführenden Bad Kissinger Firma LABOKLIN beschlossen. Kein Schnelltest-Ergebnis vorweisen muss man im Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Optikern, Hörgeräteakustikern, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, beim Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie im Großhandel.
Quelle: Stadt Bad Kissingen