Seit Ende Januar gilt für den Landkreis Haßberge neben einer Vielzahl von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen für jedes gehaltene Geflügel die Stallpflicht. Dies war notwendig geworden, nachdem im Landkreis Haßberge mit Geflügelpest infizierte tote Wildvögel gefunden wurden. Alle Maßnahmen, inklusive der Stallpflicht, sollen ein Übergreifen der Virusinfektion vom Wildvogel auf Hausgeflügel verhindern. Dies ist wichtig, um die Gesundheit von Tier und Mensch gewährleisten zu können. Infizierte Geflügelbestände müssen getötet werden.

Sobald die deutschlandweite Seuchenlage es erlaubt, wird die Stallpflicht aufgehoben. Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden jedoch weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung eines möglichen Kontaktes zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Vögeln als notwendig erachtet. Deswegen bleibt es weiterhin bei der Stallpflicht. Solange das LGL keine günstigere Einschätzung trifft, darf das Landratsamt Haßberge die Stallpflicht nicht aufheben. Aktuelle Neuerungen werden auf der Homepage des Landratsamtes (www.hassberge.de) bekannt gegeben.

Weitere Infos auch unter www.fli.de oder www.lgl.bayern.de.

Werbung

Quelle: Landratsamt Haßberge