Die Zahl der Schnelltest-Stellen in Stadt und Landkreis Würzburg steigt kontinuierlich an. Aktuell sind mehr als 25 Schnelltest-Stellen im Auftrag des Gesundheitsamtes in Betrieb. Das Testmanagement für Stadt und Landkreis Würzburg gibt deshalb Hinweise, was nach einem positiven Corona-Schnelltest zu veranlassen ist:
Das muss die Schnellteststelle tun
Sollten bei den durchgeführten Testungen einer Bürgerin oder eines Bürgers ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, muss dies mit Angabe der Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) unverzüglich per E-Mail an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiter ist die Testperson entsprechend zu informieren
Das muss die Testperson tun
Die betroffene Person hat sich umgehende in Quarantäne zu begeben und muss sich unverzüglich einer PCR-Testung unterziehen, beispielsweise am Testzentrum auf der Talavera.
Mit einem bescheinigten positiven Schnelltest ist keine Terminreservierung auf der Talavera nötig und die betroffene Person kann zu den Öffnungszeiten dort abgestrichen werden. Im Allgemeinen liegt das Ergebnis bereits am darauffolgenden Tag vor.
Alternativ können PCR-Testungen auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. In diesen Fällen hat das Gesundheitsamt auf die Schnelligkeit der Befundübermittlung keinen Einfluss.
Der positive Schnelltest wird bestätigt – so geht’s weiter
Sollte das positive Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, wird die betroffene Person durch eine*n Mitarbeiter*in des Gesundheitsamtes kontaktiert (positive PCR-Testergebnisse werden vom durchführenden Labor an das Gesundheitsamt übermittelt).
Der positive Schnelltest wird nicht bestätigt – so geht’s weiter
Wird das Ergebnis des Schnelltests durch den PCR Test nicht bestätigt, endet die Quarantäne der betroffenen Person mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses durch das beauftragte Labor oder den Hausarzt.
Quelle: Landratsamt Würzburg