Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Sulzfeld (Landkreis Rhön-Grabfeld) im Zuge der Staatsstraße St 2280 (Stadtlauringen – Saal a.d. Saale) beantragt. Vorhabens- und Straßenbaulastträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt.

Die Staatsstraße St 2280 beginnt im Süden in Schweinfurt (an der Bundesstraße B 286) und verläuft nach Norden über Stadtlauringen (Landkreis Schweinfurt), Sulzfeld, Kleinbardorf, Kleineibstadt bis Saal a.d. Saale (Landkreis Rhön-Grabfeld), wo sie in die Bundesstraße B 279 mündet. Derzeit führt die St 2280 von Süden nach Norden durch den Ort Sulzfeld und mündet im Sulzfelder Gemeindeteil Kleinbardorf in die Staatsstraße St 2282 (Großbardorf – Bad Königshofen im Grabfeld). Dort zweigt sie dann ca. 300 m westlich dieser Einmündung in Kleinbardorf wieder nach Norden ab und führt dann weiter nach Kleineibstadt, einem Gemeindeteil Großeibstadts.

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Geplant ist, die St 2280 aus den Ortsbereichen von Sulzfeld und Kleinbardorf herauszuführen. Die geplante Trasse der Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der St 2280 zweigt ca. 1,4 km südlich von Sulzfeld im Bereich des „Sandhofs“ von der bestehenden Straße nach Nordosten ab, führt östlich des Ortes und östlich der „Obermühle“ und „Untermühle“ an Sulzfeld vorbei und endet nach ca. 3,7 km Gesamtlänge westlich von Kleinbardorf im Bereich der bestehenden Abzweigung der Staatsstraße in Richtung Großeibstadt (zwischen Kleinbardorf und Großbardorf). Diese neue Kreuzung soll als Kreisverkehr ausgebildet werden. Die neue Straßentrasse soll größtenteils im Gebiet der Gemeinde Sulzfeld liegen. Für die Straßenbaumaßnahme einschließlich der naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sollen Grundstücke in den Gemarkungen Sulzfeld und Kleinbardorf (Gemeinde Sulzfeld) sowie in der Gemarkung Großbardorf (Gemeinde Großbardorf) in Anspruch genommen werden. Die bestehende Staatsstraße St 2280 soll vom Beginn der Verlegungsstrecke südlich von Sulzfeld bis zur Einmündung der Kreisstraße NES 43 in der Ortsmitte Sulzfelds zur Kreisstraße und im weiteren Verlauf nach Norden bis zur Einmündung in die Staatsstraße St 2282 (Großbardorf – Bad Königshofen i. Gr.) in Kleinbardorf zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft werden.

Die Planunterlagen werden bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen im Grabfeld öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird voraussichtlich Anfang April 2021 beginnen und einen Monat dauern. Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der Verwaltungsgemeinschaft oder der Regierung von Unterfranken bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wird durch ortsübliche Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden Sulzfeld und Großbardorf, Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen im Grabfeld, mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der Verwaltungsgemeinschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Zeit der laufenden Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Verwaltungsgemeinschaft abhängig gemacht werden kann. Die Einsichtnahme muss in einem gesonderten Raum stattfinden, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen im Grabfeld bittet daher um eine telefonische Voranmeldung.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen und die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeits-beteiligung in Form der Auslegung.

Quelle: Regierung von Unterfranken