!!!24.03. UPDATE: Es wird keine zusätzlichen Feiertage am Gründonnerstag und am Karsamstag geben!
Aktueller Lockdown
Der bestehende Lockdown wird bis zum 18. April verlängert.
Alle bisherigen Regeln gelten weiter.
Ostern:
• 01. und 05. April: Das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben wird weitestgehend heruntergefahren.
• Gründonnerstag und Karsamstag werden zu Ruhetagen:
Einzelhandel (bis auf Lebensmittelhandel) und Außengastronomie bleiben geschlossen.
Am Gründonnerstag schließt auch der Lebensmitteleinzelhandel.
• Impf-und Teststationen bleiben geöffnet.
• Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden
Gottesdienste o.ä. sollen rein virtuell stattfinden
• Betriebe schließen wie an Feiertagen
• Treffen bei Inzidenz über 100 nur eine Haushaltsfremde Person erlaubt. (Auch an den Ostertagen)
(Ruhetage bedeutet: Gleichbedeutend zu Sonn- & Feiertagen)
Stufenplan & Notbremse wie bisher
Der Plan mit der Notbremse beim 7-Tage-Inzidenzwert gilt weiterhin.
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 müssen weitere Schritte umgesetzt werden. Dies kann insbesondere sein:
- verschärfte Kontaktbeschränkungen
- Ausgangsbeschränkungen in der Nacht
- Eine Tragepflicht von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrer in privaten PKW steht auch im Raum.
Öffnungsplan nach den Osterferien
7-Tage-Inzidenz von unter 50:
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
• Öffnung der Außengastronomie
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem Schnell- oder Selbsttest.
• Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und aktuellem Schnell- oder Selbsttest
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit aktuellem Schnell- oder Selbsttest
Einzelhandel nach den Osterferien
7-Tage-Inzidenz unter 100:
Einzelhandel wird geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10qm² für die ersten 800qm² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20qm² für den 800qm² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 :
„Click & Meet“, ein Kunde pro 40qm² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen negativen Tests.
Schulen & Kitas
7-Tage-Inzidenz:
Grundschulstufen haben Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz:
50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.
7-Tage-Inzidenz über 100:
Dann gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
Ausnahmen:
- Abschlussklassen und die Jahrgangsstufe 4: Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht• Ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR- oder POC- Antigentests.
Alternativ Testung in der Schule unter Aufsicht mit negativem Ergebnis.• Schulpersonal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.• Dies gilt auch bei Notbetreuung.
Für Kinderbetreuungseinrichtungen:
bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100)
Urlaub
Reisen:
• Von Reisen die nicht zwingend notwendig sind wird abgeraten. Dies betrifft auch den Familienbesuch über Ostern.
• Nach Einreise aus ausländischen Risikogebieten besteht ist eine zehntägige Quarantänepflicht. (Bei Virusvariantengebieten sind es 14 Tage)
• Voraussetzung zur Einreise nach Deutschland wird eine generelle Testpflicht.