Holzige Gartenabfälle: Sammelaktion gewährleistet
bedarfsgerechte Entsorgung
Zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst, stellt sich für Gartenbesitzer und
Hobbygärtner die gleiche Frage: Wohin mit den vielen holzigen Gartenabfällen? Da das Verbrennen innerhalb geschlossener Ortschaft unzulässig ist, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge mit seiner flächendeckenden Sammelaktion zielgerichtete Alternativen an.
Wie auch in den Vorjahren bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge auch im Frühling und Herbst 2021 die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an.
Alle Annahmeplätze im Landkreis Haßberge:
Gemeinde |
Standort |
Aidhausen |
Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 12:00 Uhr) |
Burgpreppach |
Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach |
Ebern |
Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof |
Ebelsbach |
Ebelsbach, Bahnhofstraße 16 |
Hofheim i. UFr. |
Ostheim, Grüngutannahmestelle ehemalige Erdaushubdeponie |
Kirchlauter |
Pettstadter Grund 1 |
Königsberg |
Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8 |
Maroldsweisach |
Allertshausen, landwirtschaftlicher Betrieb Gerhard Schmidt |
Wonfurt |
Kreisabfallzentrum an der Staatsstraße 2275 Hs. Nr. 1 |
Oberaurach |
Unterschleichach, Parkplatz an der Radsporthalle |
Pfarrweisach |
Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25 |
Rauhenebrach |
Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof |
Sand a. Main |
Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13:00 bis 15:00 Uhr) |
Stettfeld |
Annahmestelle Betonstraße |
Theres |
Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres |
Untermerzbach |
Kompostplatz Untermerzbach |
Zeil a. Main |
Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 14:00 Uhr) |
In diesem Frühling finden die Sammelaktionen am 13. und am 27. März 2021, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Privathaushalte können ihr Schnittgut kostenfrei und ohne Mengenbegrenzung in Wohnortnähe abgeben.
Abweichende Annahmebedingungen und Annahmezeiten gelten in Aidhausen, Sand a. Main und Zeil a. Main. Neben den drei genannten Gemeinden, wird auch in Untermerzbach und Stettfeld ausschließlich Grüngut aus der jeweils eigenen Gemeinde angenommen. In Unterschleichach, Kirchlauter und Untertheres werden an den beiden Terminen separate Annahmeplätze betrieben. In diesen Gemeinden ist es wichtig, die Anlieferzeiten strikt einzuhalten.
Die Annahme von Rasenschnitt und massiven Wurzelwerks ist ausgeschlossen.
Eine Anlieferung durch gewerbliche Containerdienste, Gartenbaubetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen. Gewerbliche Anlieferungen sind eigenverantwortlich über die kommerziellen Verwerter im Landkreis zu entsorgen.
Quelle: Landratsamt Haßberge