Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Schweinfurt – Es gibt gute Nachrichten. Der Anstieg der Personen, die sich mit dem Coronavirus infizieren, kann immer besser kontrolliert werden. Zwar scheinen die Zahlen bundesweit aktuell zu stagnieren bzw. nur sehr langsam weiter zu fallen, eine Chance auf Rückkehr in die Normalität soll es aber für einige Branchen dennoch geben. Mit der Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten ab Montag, 01. März bayernweit folgende Lockerungen in Kraft:

Einzelhandel & Dienstleistungen:

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Unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Regelung 10 qm pro Kunde bis 800 qm Gesamtfläche – darüber hinaus 20 qm pro Kunde – dürfen folgende Geschäfte und Dienstleister wieder öffnen:

• Friseure
• nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
• Blumenfachgeschäfte
• Gartenmärkte
• Gärtnereien
• Baumschulen
• Baumärkte

Kunst & Kultur

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von
100 nicht überschreitet, dürfen Musikschulen ab Montag, 01. März wieder in den Präsenzunterricht starten. Dies trifft auch auf die Musikschule Schweinfurt zu. Möglich ist ab nächster Woche Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht. Voraussetzung ist, dass ein Mindestabstand zwischen Schüler und Lehrer von 2 m eingehalten werden kann, Lehrer eine medizinische Gesichtsmaske und Schüler (ab 15 Jahren) eine FFP2-Maske tragen (soweit das aktive Musizieren dies jeweils zulässt) und ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.

Weiterhin gültig bleiben folgende Regelungen:

• Kontakte sind wie bisher, auf einen Haushalt plus eine weitere, nicht diesem Haushalt angehörige Person beschränkt.
• FFP2-Maskenpflicht gilt in allen geöffneten Geschäften des Einzelhandels sowie in Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichen Nahverkehr.
• Auf Reisen und touristische Ausflüge sollte verzichtet werden.
• Wo möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet werden (Homeoffice-Gebot).
• Im Bereich der Innenstadt gilt in der Stadt Schweinfurt ein Alkoholverbot.
• Die Besuchsregelungen für die Krankenhäuser Leopoldina und St. Josef bleiben bestehen.

Solange der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt weiterhin unter 100 liegt, gilt keine nächtliche Ausganssperre. Kitas bleiben geöffnet, Grundschulen und Abschlussklassen dürfen in den Wechselunterricht oder – bei Einhaltung des Mindestabstands – auch in den Präsenzunterricht.

Stand heute, 26. Februar, liegt der Inzidenzwert in der Stadt Schweinfurt laut Robert Koch-Institut bei 16,8. Momentan sind 13 Personen aus der Stadt Schweinfurt mit dem Coronavirus infiziert, davon muss aktuell niemand im Krankenhaus behandelt werden. 24 Personen sind zurzeit als Kontaktperson 1 in Quarantäne. 62 Bürger der Stadt Schweinfurt sind bislang verstorben

Oberbürgermeister Sebastian Remelé bittet trotz der weiteren Lockerungen ab März um Vorsicht und Rücksicht: „Ganz klar ist, dass wir diese Pandemie nur gemeinsam besiegen können. Nur wenn sich alle an die Regelungen halten und sich gleichzeitig viele Schweinfurter impfen lassen, können wir auf den Lockerungen, die der Freistaat Bayern jetzt bekannt gegeben hat, aufbauen. Dass wir diese Disziplin und diese Geduld aufbringen können, haben wir gezeigt. Die Stadt Schweinfurt hat noch immer den bayernweit niedrigsten Inzidenzwert. Das macht Hoffnung und ist gleichzeitig Motivation, den Weg zurück in die Normalität zusammen weiter zu gehen.“

Quelle: Stadt Schweinfurt