Bayerische Corona-Ampel steht weiterhin auf gelb
Landrat Wilhelm Schneider ruft zu erhöhter Vorsicht auf / Die 7-Tagesinzidenz liegt im Landkreis Haßberge bei 40,29
Das Gesundheitsamt Haßberge meldet eine weitere Neuinfektion mit dem Coronavirus. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 281 (Stand: 19. Okto-ber 2020, 14.00 Uhr). 232 Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile wieder gesund. Demnach sind aktuell 43 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Sechs Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befin-den sich 389 Personen. Die so genannte 7-Tagesinzidenz liegt laut Landesamt für Ge-sundheit und Lebensmittelsicherheit aktuell bei 40,29 und somit deutlich über dem Warnwert von 35. Seit Samstagabend hat der Landkreis in der veröffentlichten Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung die Stufe gelb erreicht. Das bedeutet:
1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zu-sammenkommen, das heißt im Einzelnen:
• auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öf-fentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
• auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) und in Hochschulen
• auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
• auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Andere Sonderregelungen in der 7. BaylfSMV zum Verhalten am Arbeitsplatz gehen vor. Die Maskenpflicht gilt im Übrigen aus selbstverständlichen Gründen nicht in den Kantinen am Platz während der Einnahme von Speisen und Getränken.
2. Gastronomie & Alkohol
In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.
3. Private Feiern und Treffen
Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.
Außerdem stellt das Gesundheitsamt Haßberge die Kindertageseinrichtungen im Landkreis auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung be-suchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Das Landratsamt Haßberge hat aktuell und im Hinblick auf die derzeitige Infektionslage keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt, an denen Masken-pflicht besteht oder der Konsum von Alkohol untersagt ist. Im Landkreis sind derzeit keine öffentlichen Plätze bekannt, die Engstellen oder einen engen Verkehrsraum aufweisen, auf welchem nicht ein Umgehen möglich wäre.
Geltungsdauer der neuen Regeln
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Baye-rischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung des Landkreises Haßberge würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bay-erischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem der Landkreis Haßberge erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben. Die ak-tuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.
Appell des Landrats
Landrat Wilhelm Schneider ruft die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhter Vorsicht auf: „Die steigenden Infektionszahlen sind ein Warnruf an uns alle. Wir müssen jetzt eigen-verantwortlich und solidarisch handeln, um größere Einschränkungen in unserem Alltag wie zu Beginn der Pandemie zu vermeiden. Das gelingt uns nur, wenn wir alle zusam-menhalten und die bekannten Regeln beachten: Abstand halten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hände waschen und möglichst oft lüften.“
Woher kommen die Neuinfektionen?
Bei den Neuinfektionen handelt es sich um Personen verschiedener Altersgruppen, ver-teilt auf den gesamten Landkreis. Sowohl Kinder- und Schulkinder als auch junge Er-wachsene sowie Personen im mittleren Erwachsenenalter und Senioren wurden positiv getestet. Grund für die sprunghaft angestiegene Zahl der Neuinfektionen sind vor allem private Feierlichkeiten und gemeinsame Unternehmungen. Ein Großteil der letzten Infek-tionsfälle geht auf die Testung von Kontaktpersonen zurück.
Außerdem ist die Grundschule Pfarrweisach betroffen: Ein Schüler der ersten Klasse wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Das Gesundheitsamt Haßberge hat darauf-hin entschieden, die komplette Klasse sowie den Teil einer weiteren Klasse, die gemein-sam Unterricht hatten, und die betroffenen Lehrkräfte bis 23. Oktober in Quarantäne zu schicken. Eine Reihentestung aller direkten Kontaktpersonen wurde angeordnet.
Auch der Kindergarten Wülflingen bleibt wegen eines positiven Corona-Falles vorrüber-gehend bis 29. Oktober geschlossen. Das gesamte Personal und alle 24 Kindergarten-kinder sowie sämtliche Kontaktpersonen werden unverzüglich getestet. Alle Eltern der betroffenen Kinder wurden bereits vom Gesundheitsamt informiert.
Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinba-ren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr). Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).
Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Ver-lust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Gemäß der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr unverzüglich beim zuständigen Gesundheits-amt melden müssen. Um nicht in der Warteschlange zu landen, wird dringend empfoh-len, den digitalen Weg übers Internet zu nutzen. Einfach eine E-Mail an corona@hassberge.de schreiben und Kontaktdaten mit Telefonnummer angeben. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes meldet sich dann schnellstmöglich telefonisch bei dem Betroffenen. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann seine Kontaktdaten telefo-nisch übermitteln unter der Rufnummer 09521/27-721.
Zusätzlich besteht für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten die Verpflichtung, sich nach der Einreise unverzüglich bis zu 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben. Die Quarantäne beschränkt sich nicht nur auf Flugreise-Rückkehrer, sondern gilt auch für Reisende, die den Pkw oder andere Verkehrsmittel nutzen. Die Quarantänepflicht endet vorzeitig, wenn der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) ein ent-sprechendes ärztliches Zeugnis übersandt wird. Hier bitte immer Telefonnummer für Rückfragen mit angeben. Beim Vorliegen von Symptomen entscheidet das Gesundheits-amt über das weitere Vorgehen.
Welche Länder aktuell als Risikogebiet eingestuft sind, ist auf der Internetseite des Ro-bert-Koch-Instituts (RKI) hinterlegt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schlie-ßungen von Schulen, Kitas oder Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie einen Verdienstausfall wegen der Kinderbetreuung haben. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Bestätigung über die Zeit der Isolation, die sie dann dem Arbeitgeber vorlegen können. Dieser kann dann bei der je-weils zuständigen Regierung einen Erstattungsantrag stellen. Weitere Informationen zur Anspruchsstellung stehen unter www.ifsg-online.de zur Verfügung. Auch Selbstständige können dort online einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Ein Kind ist dann betreuungsbedürftig, wenn es das zwölfte Lebensjahr noch nicht voll-endet hat oder wenn es sich um ein Kind mit Behinderungen handelt, das auf Hilfe an-gewiesen ist. Für ein hilfebedürftiges Kind mit Behinderungen gilt keine Altersgrenze, das heißt ein Entschädigungsanspruch besteht grundsätzlich auch bei volljährigen Kin-dern.
Antworten zu Fragen rund um das Thema Corona im Landkreis Haßberge (Reiserück-kehrer, Kontaktpersonen, rechtliche Anfragen) erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitsamt Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-721.
Wichtige Antworten zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle steht täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung. Ganz viele Fragen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins Internet klären. Empfohlen wird hier die Seite des Bayerischen Staatsministeri-ums des Innern, für Sport und Integration https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php sowie die Seite des Bay-erischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.
Quelle: Landratsamt Haßberge