Es gelten neue Regelungen – Appell an die Bevölkerung, die Hygienebestimmungen unbedingt einzuhalten

Schweinfurt – In der Stadt Schweinfurt wurde der Signalwert von 35 überschritten. Wie das Gesundheitsamt Schweinfurt mitteilt, liegt die Zahl der in der Stadt Schweinfurt mit dem Coronavirus infizierten Bürger mit Stand 01. Oktober, 16:00 Uhr bei 255. Damit ist der sogenannte Signalwert von 35 Infizierten je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage mit nunmehr 37 überschritten.

Das bedeutet, dass ab Freitag, 02. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt in Kraft tritt, die folgende neue Regelungen enthält:

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· Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen sind auf 50 Teilnehmer beschränkt

· Private Feierlichkeiten sollen mit nicht mehr als 25 Personen stattfinden

In Schulen und Kindergärten greift jetzt Stufe 2 des jeweiligen Drei-Stufen-Plans der Bayerischen Staatsregierung. Das heißt unter anderem, dass Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe (weiterführende und berufliche Schulen) nun auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Dies gilt nicht für Schüler der 1.-4. Jahrgangsstufe (Grund- und Förderschulen).

Für Kindergärten gilt: Es können weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen. Soweit Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, müssen wieder feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten zu ermöglichen. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Der Besuch von Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen bleibt weiterhin möglich.

Die Stadt Schweinfurt appelliert in der aktuellen Situation noch einmal ausdrücklich an alle Bürger: Halten Sie sich an die geltenden Hygieneregeln. Tragen Sie, wo erforderlich eine Mund-Nasen-Bedeckung, halten Sie immer und überall ausreichend Abstand und denken Sie an die Nies- und Hustenetikette (Niesen und Husten in die Armbeuge) sowie das regelmäßige Händewaschen. Daneben kommt gerade in der kälteren Jahreszeit auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern.

Besonders im privaten Bereich gilt es, auf die Einhaltung aller geltenden Regelungen zu achten. Leider hat sich in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass gerade private Feiern und Zusammenkünfte auf Grund zu großer Nähe und zu sorgenlosem Umgang mit den Hygienebestimmungen vermehrt zu Infektionen geführt haben.

Nur, wenn alle dazu beitragen das Infektionsgeschehen wieder zu minimieren, können weitere Maßnahmen, die bei Stufe 3 (Überschreitung des Signalwertes von 50) in Kraft treten müssten, vermieden werden. Dies wären unter anderem ein erneuter Wechsel von Präsenz- und

Distanzunterricht, als auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer für

Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schularten.

Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, steht das Wohl der gesamten Bevölkerung an erster Stelle. Die Stadt Schweinfurt dankt daher allen Bürgern für ihr Verständnis und ihre Vorsicht, zu ihrem eigenen Schutz und dem ihrer Mitbürger.

Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 09. Oktober 2020.

Quelle: Stadt Schweinfurt