• ab 20. April öffnen Baumärkte und Gartencenter wieder
• ab 27. April dürfen Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen
(unabhängig von der Größe dürfen auch Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchläden wieder öffnen)
• ab 27. April starten die Prüfungsvorbereitungen bis 03. Mai gelten die Ausgangsbeschränkungen
mit Erleichterungen
• im Mai sollen Gottesdienste unter Auflagen wieder möglich sein
• ab 11. Mai dürfen die Viertklässler und Prüfungsklassen wieder zur Schule
• bis 31. August bleiben Großveranstaltungen
verboten
NEU! Ab 20. April wird etwas gelockert: künftig ist Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.
Die bayerische Regierung hat ein Mundschutz-Gebot ausgerufen. In der Öffentlichkeit (ÖPNV und Geschäften) sollten diese zum Schutz der Ansteckung anderer getragen werden. Dabei sind jedoch nicht die medizinischen Schutzmasken gemeint, sondern die sogenannten Community-Masken aus Stoff oder Papier.