Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Vorläufig für zwei Wochen, ab 21.03.2020.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen:
- Der Weg zur Arbeit
- notwendige Einkäufe
- Arzt- und Apothekenbesuche
- Hilfe für andere
- Besuche von Lebenspartnern
- Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.
Geschlossen werden ebenfalls:
- Gastronomische Einrichtungen (Drive-In, Lieferung, To-Go ist weiterhin erlaubt)
- Friseursalons
- Baumärkte
- Logopäden
- Physiotherapeuten (nur noch in Notfällen erlaubt)
Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz um 12:30 Uhr:
Alle Auswirkungen nochmal hier in der Galerie in der Übersicht: