Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Vorläufig für zwei Wochen, ab 21.03.2020.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen:

  • Der Weg zur Arbeit
  • notwendige Einkäufe
  • Arzt- und Apothekenbesuche
  • Hilfe für andere
  • Besuche von Lebenspartnern
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Geschlossen werden ebenfalls:

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  • Gastronomische Einrichtungen (Drive-In, Lieferung, To-Go ist weiterhin erlaubt)
  • Friseursalons
  • Baumärkte
  • Logopäden
  • Physiotherapeuten (nur noch in Notfällen erlaubt)

Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz um 12:30 Uhr:


Alle Auswirkungen nochmal hier in der Galerie in der Übersicht: