Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs im Rahmen der Schweinfurter Stadtranderholung ist ein 26-Jähriger vom Schöffengericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er sich mit einer Fachambulanz für Sexualstraftäter in Verbindung setzten und hat ein fünfjähriges Berufsverbot bekommen. Der Mann hatte unter anderem vier Buben zwischen zehn und 13 Jahren bei sogenannten Übernachtungsfesten sexuell missbraucht. Zudem hatte er heimlich Buben in Umkleidekabinen beim Umziehen gefilmt.
Schweinfurt: Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch bei Stadtranderholung
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