Im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf haben zwei Rechtsmediziner die Angeklagten im Hauptanklagepunkt entlastet. Laut den Gutachtern gebe es keinen Beleg, dass die Angeklagten einen 79-jährigen Heimbewohner nach seinem Sturz nicht ausreichend medizinisch versorgt und damit seinen Tod in Kauf genommen hätten. Der Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt wird in diesem Fall gemeinschaftlicher Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Außerdem müssen sie sich in zwei weiteren Fällen wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten.

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