Der Freispruch im Bestatter-Prozess ist jetzt doch rechtskräftig. Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hat ihren Revisionsantrag aus dem Mai zurückgenommen. Mitte April ist der Bestatter vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen worden. Angeklagt war er in fünf Fällen, weil er Verstorbene ohne Einwilligung der Angehörigen zu Ausbildungszwecken in das „Bundesausbildungszentrum der Bestatter“ ins rund 30 Kilometer entfernte Münnerstadt gefahren haben soll. Das Amtsgericht Schweinfurt ist in seinem Urteil der Ansicht gewesen, dass mit dem Transport der Verstorbenen in das Zentrum auch ohne Einverständnis der Angehörigen nicht der Tatbestand “Störung der Totenruhe” erfüllt war.

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