Der Reiseanbieter Thomas Cook hat Insolvenz beantragt. Letzte Bemühungen um Finanzierungen blieben erfolglos. Großbritannien startet eine beispiellose Rückholaktion für 150 000 Urlauber, aber auch deutsche Touristen könnten Folgen spüren. Europaweit sind 600.000 Touristen betroffen. Allein 21.000 Reisende aus Deutschland wollten eigentlich heute und morgen zurückreisen. Ob das möglich ist, ist noch unklar. Die deutsche Tochter Condor hält den Flugbetrieb aber aufrecht und ist von der Pleite nicht betroffen. „Wir führen den Flugbetrieb ganz regulär fort“, sagte eine Condor-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Allerdings hat das Unternehmen mitgeteilt, dass Flüge heute und morgen nicht gewährleistet werden.

Außerdem gilt : Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen.

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Die deutschen Veranstaltertöchter, zu denen Marken wie Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature gehören, haben den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett gestoppt. Man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden, teilte Thomas Cook GmbH am Morgen in Oberursel bei Frankfurt mit.

Warum kommt es zur Pleite?

Die Insolvenz von Thomas Cook ist die erste Brexit-Pleite. Wegen der anhaltenden Unsicherheit rund um den EU-Austritt Großbritanniens ist die Urlaubsfreude der britischen Kundschaft gedämpft. Das Auf und Ab des britischen Pfunds macht den Urlaub für Briten in der Eurozone deutlich teurer. 43 Prozent der Thomas-Cook-Kunden gaben deshalb in einer Umfrage an, eher nicht in der EU Urlaub machen zu wollen.

Was können Betroffene jetzt tun?

Im Falle einer Pauschalreisen Buchung ist man über den Reisesicherungsschein abgesichert. Das ist immer der Fall, wenn mindestens zwei Reisebausteine z.B. Flug + Hotel verkauft worden sind. Die gesamte Versicherungssumme von in Deutschland maximal 110 Millionen Euro dürfte im Fall von Thomas Cook allerdings nicht ausreichen und wird wohl überschritten. Viele Urlauber gehen deswegen wohl leer aus. Reisende sollten davon absehen, in den Callcentern anzurufen. Die Airline erklärte, Thomas Cook werde sich mit den Kunden, deren Abreise für Montag oder Dienstag geplant sei, “direkt in Verbindung setzen”.

Habt ihr nur einen Flug mit Thomas Cook Airlines oder Condor gebucht, seit ihr in der Regel leider nicht über eine Versicherung gegen eine Insolvenz abgesichert. Auch für einen Ersatzflug müsst ihr selber aufkommen. Zwar könnt ihr eure Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, die Erfahrungen aus anderen Airline-Pleite zeigen aber, dass es sehr unwahrscheinlich ist, als Kunde noch etwas zurück zu erhalten.

Die beste Möglichkeit euer Geld wieder zu sehen ist dann ein Chargeback: Habt ihr euren Flug mit einer Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt, könnt ihr einen Chargeback wegen nicht erbrachter Leistung bei eurer Bank zu beantragen. Das könnt ihr aber erst machen, wenn ihr von Thomas Cook/Condor eine Stornierungsbestätigung erhalten habt. Es wird erfahrungsgemäß einige Tage/Wochen dauern, bis ihr den notwendigen Beleg per Email erhaltet. Entscheidend für den Chargeback ist übrigens nicht der Zeitpunkt der Zahlung sondern der Leistungszeitpunkt. Es ist also kein Problem, wenn eure Buchung schon einige Monate zurückliegt, der Flug aber noch in der Zukunft.

Da es sich bei reinen Hotelbuchungen in der Regel auch nicht um Pauschalreisen handelt, wird hier kein Reisesicherungsschein ausgestellt. Genau wie bei Flügen ist die beste Chance das Geld zurückzuerhalten ein Chargeback.