Er hat kritisiert, dass zu wenige Unterfranken im Landtag vertreten sind, der Verfassungsausschuss im bayerischen Landtag hat die Eingabe von Franz Gebhart aus Bad Brückenau zurückgewiesen. Der ehemalige Finanzbuchhalter kritisierte die vielen Ausgleichs- und Überhangmandate, die es in den anderen Regierungsbezirken gab, nur in Unterfranken nicht. Weil das aber mit der Wahl zu tun hat und die Verfassung geändert werden müsste, wurde sein Einspruch abgelehnt.

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