Bislang waren für ambulante Hilfen zur Pflege die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. Durch den bayerischen Landtag ergab sich jetzt eine Änderung: Ab 2019 ist der jeweilige Bezirk für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Für die Region Main-Rhön ist künftig also der Bezirk Unterfranken zuständig. Für Betroffene und Angehörige ändert sich allerdings nicht allzu viel – sie müssen auch nichts weiter veranlassen. Der Landkreis kümmert sich gemeinsam mit dem Bezirk um die reibungslose Übergabe der Akten und um die Übernahme der Leistungen.

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