1. Kostenpflichtiges Handgepäck bei RyanAir

Die neue Handgepäckrichtlinie der Fluggesellschaft RyanAir erlaubt es jetzt nur noch, eine kleine Handtasche mit den Maßen 40 x 20 x 25 kostenlos mit an Bord zu nehmen. Wer in weiteres Handgepäck-Stück mitnehmen möchte, muss das extra zahlen.

2. Reihenfolge der Vornamen

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Wer mehrere Vornamen hat, darf nun frei wählen, welcher der Rufnahme sein soll. So darf z.B. aus Eva Maria jetzt Maria Eva gemacht werden – vorausgesetzt die Vornamen sind nicht mit einem Bindestrich verbunden. Vornamen mit Bindestrich müssen nach wie vor in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben.

3. Änderung im Eheregister

Die „Ehe für alle“ ist jetzt auch in der Verwaltung angekommen. Bisher gab es im Eheregister lediglich die Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“. Um zukünftig auch schwule und lesbische Paare richtig einzuordnen, werden jetzt beide Partner als „Ehegatten“ erfasst.

4. Musterfeststellungsklagen möglich

Es ist jetzt erstmals möglich, dass Verbraucherschützer stellvertretend für den Verbraucher vor Gericht ziehen. Allerdings sind nur bestimmte Verbände berechtigt zu klagen. Eine Klage ist auch nur dann zulässig, wenn in einem Klageregister innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Fälle zusammenkommen.

5. Nutzfahrzeuge nur nocht mit Notbremsassistent

Bei der Neuzulassung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen, muss ein Notbremsassistent vorhanden sein. Gebrauchtwagen sind von der Regelung nicht betroffen. Das System warnt vor zu geringem Abstand und bremst im Notfall automatisch ab.