Lack an geparktem Pkw zerkratzt

Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen – Am Mittwoch hatte eine junge Frau ihren Pkw auf einem Kundenparkplatz für mehrere Einkaufsmärkte an der Friedhofstraße in Hammelburg geparkt. Zwischen 10.00 und 10.50 Uhr hat ein bislang unbekannter Täter den Lack auf der rechten Seite des schwarzen Seat mit einem unbekannten Gegenstand zerkratzt. Die Höhe der Reparaturkosten beträgt mindestens 150,- Euro.

Personen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten sich unter der Tel.-Nr. 09732/9060 bei der Hammelburger Polizei zu melden.

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Unter Drogeneinfluss und ohne passenden Führerschein mit Kleintransporter unterwegs

Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen – Im Rahmen einer Kontrolle eines Kleintransporters am Montagvormittag wurde zunächst festgestellt, dass der vom 31jährigen Fahrer vorgelegte Führerschein der Klasse B ihn nicht berechtigte das Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t zu führen. Nachdem die Beamten im Rahmen der weiteren Überprüfungen bei dem Mann auch noch drogentypische Auffälligkeiten feststellten, wurde im Krankenhaus eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden.

Neben dem Fahrer erwartet auch den Fahrzeughalter eine Strafanzeige, da er diesem den Transporter überlassen hat.

Mit zu schnellem Mofa ohne Führerschein unterwegs

Thulba, Lkr. Bad Kissingen – Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle mit der Laserpistole wurde am Mittwochnachmittag auch ein Roller in Thulba gemessen. Nachdem dieser trotz Steigung mit 37 km/h unterwegs war, erfolgte eine Anhaltung. Im Rahmen der Überprüfungen gab die 15jährige Fahrerin an, dass es sich um ein Mofa handelt. Durch technische Drosselungen dürfte das Zweirad somit maximal eine Geschwindigkeit im Bereich von 25 km/h erreichen – für die auch die von der Jugendlichen vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung gültig wäre. Da diese Geschwindigkeit aber deutlich überschritten wird, ist das Zweirad rechtlich ein Kleinkraftrad, für das mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich ist. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden.

Gegen die Schülerin und ihre Mutter als Fahrzeugeigentümerin wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige vorgelegt.