Die Vorstellung ist wirklich gruselig. Man geht in einen Freizeitpark und findet dort den Grabstein des eigenen Opas. So geschehen, einem heute 14-jährigen Mädchen im Sommer 2017 in Geiselwind. Am Dienstag musste sich der Betreiber des Parkes deshalb vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Mit den mindestens acht echten Grabsteinen, auf denen noch die originalen Inschriften zu lesen waren, hat der Betreiber das Andenken der Verstorbenen verunglimpft. Besorgt hat sich der Betreiber die Steine bei einem Steinmetz. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen, was allerdings nicht geschehen ist. Der Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 5.000 Euro einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Der Prozess ist deshalb unerwartet ohne Urteil abgeschlossen worden. Am 12. Oktober soll mit der Befragung des Steinmetzes und der Mutter des Mädchen fortgesetzt werden.
Geiselwind: Urteil gegen Freizeitparkbetreiber verschoben
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