Wildunfälle
Wildflecken / Oberleichtersbach, Lkr. Bad Kissingen
Am helllichten Sonntagmittag war ein 35-jähriger Mann aus Fulda unterwegs von Oberbach in Richtung Gefäll. Aus dem Wiesengrund links der Straße sprang plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn, das offensichtlich dort weiter in den Wald laufen wollte. Für den Autofahrer blieb keine Zeit mehr, zu reagieren. Er erfasste das Tier frontal, es verendete an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2000 €.
In der Nacht von Sonntag auf Montag lief gegen 02.30h ein Reh einem Autofahrer zwischen Modlos und Oberleichtersbach in die linke Seite seines Opel Vectra. Das offensichtlich durch die Autoscheinwerfer irritierte Tier rappelte sich wieder auf und verschwand in der Dunkelheit. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 1000 €. Im Lauf des Montag findet durch den Revierpächter eine Nachsuche nach dem evtl. verletzten Reh statt.
Auf´s Navi geschaut – Vorfahrt übersehen
Oberleichtersbach
Am Sonntagnachmittag fuhr eine 25-jährige Frau aus Mittelfranken mit ihrem Pkw von Breitenbach nach Oberleichtersbach. Im Ortsbereich schaute die Ortsfremde intensiv auf ihr Navigationsgerät und übersah dabei das Schild „Vorfahrt gewähren“ an der Kreuzung mit der Staatsstraße Bad Brückenau – Hammelburg. Sie rollte ungebremst über die vorfahrtsberechtigte Straße. Ein aus Richtung Bad Brückenau kommender Fahrer eines VW Passat konnte trotz eines Ausweichmanövers den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Unfallverursacherin wurde leicht verletzt und vorsichtshalber vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Bad Brückenau eingeliefert. Der Sachschaden summiert sich auf etwa 10.000 €.
Umbauten am Motorrad
Bad Brückenau
Am Samstagnachmittag fiel einer Streife der Polizeiinspektion Bad Brückenau in Römershag ein Motorrad auf, das offensichtlich technische Umbauten aufwies. Nach der Anhaltung des 21-jährigen Fahrers aus dem Landkreis wurde festgestellt, dass das Kraftrad so verändert worden war, dass es nicht mehr den Zulassungsrichtlinien entsprach. So wiesen unter anderem die Rückspiegel nicht die erforderliche Mindestgröße auf. Nachdem Sicherheitsbelange berührt sind, wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.