Unfälle mit Sachschaden
Bad Brückenau
Am Samstagnachmittag, gegen 14:00 Uhr, kam ein 20jähriger Mann mit seinem Pkw von der Fahrbahn ab.
Der Unfallfahrer befuhr die Bundesstraße 286 von Volkers kommend in Richtung Bad Brückenau. Kurz nach dem Ortseingang, in einer scharfen Rechtskurve, geriet sein Pkw auf regennasser Fahrbahn ins Rutschen, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und blieb mit der Front in der Hecke eines dortigen Anwesens stehen.
An Fahrzeug und Hecke entstand nur geringer Schaden, welcher sich insgesamt auf ca. 200,- € belaufen dürfte. Verletzt wurde glücklicher Weise niemand.
Nach dem der verunfallte Pkw durch einen hinzugerufenen Abschleppdienst zurück auf die Straße gezogen wurde, konnte der 20jährige Fahrer sein Gefährt selbstständig von der Unfallstelle wegfahren.
Nur ca. 2 ½ Stunden später blieb ein 42jähriger Mann im Bereich der Altstadt mit seinem Sattelzug an der Hausecke einer örtlichen Apotheke hängen.
Offensichtlich hatte der Lkw-Fahrer mit seinem Gefährt nicht weit genug ausgeholt und war deswegen mit der Felge seines Aufliegers an besagter Hausecke hängen geblieben.
Auf einer Fläche von ca. einem halben Quadratmeter wurde der Putz des Gebäudes herausgebrochen. Die Sanierungskosten dürften mit ca. 500,- € zu Buche schlagen.
Am Sattelauflieger war kein Schaden sichtbar.
Wildunfälle
Wildflecken/Riedenberg
Am späten Samstagabend kam es auf der Staatsstraße, im Bereich Wildflecken, zu einem Wildunfall mit einem Reh.
Eine 42jährige Frau befuhr mit ihrem Pkw die Staatsstraße von Oberwildflecken kommend in Richtung Bad Brückenau. Kurz vor der Einfahrt Wildflecken überquerte ein Reh die Fahrbahn und wurde vom Fahrzeug der Dame erfasst.
Das Tier verendete an der Unfallstelle.
Das Auto wurde an der Front beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 500,- €.
Auf der Anfahrt zu o.g. Wildunfall wurde von den Beamten der Polizei Bad Brückenau, auf Höhe Riedenberg/Neufriedrichtsthal, ein schwer verletztes und zappelndes Reh auf der Staatsstraße liegend festgestellt.
Vermutlich wurde das Stück Wild kurz zuvor von einem Fahrzeug angefahren. Vor Ort konnte jedoch kein Unfallbeteiligter festgestellt werden.
Das Tier musste mit einem Schuss aus der Dienstpistole von seinem Leiden erlöst werden.
Wer als Führer eines Fahrzeuges Schalenwild (hierzu gehört auch das Rehwild) durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet und dies nicht unverzüglich einer der im Bayerischen Jagdgesetz genannten Stellen (Revierinhaber oder nächsterreichbare Polizeidienststelle) meldet, kann mit Geldbuße belegt werden.