Die Pilzsammelzeit ist bereits in vollem Gange. Die Freude an der Suche lockt täglich viele Pilzliebhaber in die Wälder.
Die Regierung von Unterfranken hat heute darauf hingewiesen, dass es beim Pilzesammeln einiges zu beachten gilt. Und dabei geht es nicht um Giftpilze sondern um den Artenschutz für einhemische Pilzsorten.
Für einheimische Sorten wie Steinpilz, Pfifferling oder Schweinsohr gilt: Das Sammeln von geringen Mengen und für den eigenen Bedarf ist naturschutzrechtlich erlaubt. Geht das Sammeln aber über die üblichen Mengen hinaus oder ist gewerblich motiviert, bedarf es einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Weiterhin gilt: Pilze sorgfältig abschneiden oder herausdrehen, kleine, alte, giftige und unbekannte Pilze stehen lassen.

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