Unerlaubte Bauschuttablagerung
Heßlar, Ldkr. Main-Spessart Bereits im Zeitraum März/April 2018 wurden am Steinleseplatz Heßlar, welcher sich zwischen Heßlar und Schönarts links neben der Kreisstraße befindet, unerlaubt Bauschutt abgelagert. Es handelt sich um ca. 10 Tonnen Abfall, hauptsächlich bestehend aus Bimssteinen, Fliesen und einer Birkorinne. Der Bauschutt muss nun auf Kosten der Stadt Karlstadt entsorgt werden.
Die Stadt Karlstadt hat für Hinweise die zu Ermittlung des Täters führen eine Belohnung in Höhe von 200.- Euro ausgelobt.
Die Polizei Karlstadt bittet um Hinweise zu der Abfallentsorgung unter Tel.: 09353/97410.
Auto beschädigt und geflüchtet
Karlstadt, Ldkr. Main-Spessart Ein 76-jähriger Autofahrer stieß am Mittwoch gegen 09:45 Uhr, beim Versuch auf dem Parkplatz an der Ringsstraße vor einem Elektromarkt in eine Parklücke einzuparken, gegen einen dort stehenden Pkw. Der Mann rangierte mit seinem Auto dann noch in die Parklücke und verließ zunächst sein Fahrzeug, bevor er später wieder wegfuhr ohne sich um den angerichteten Fremdschaden in Höhe von ca. 700.- Euro zu kümmern. Eine unbeteiligte Zeugin notierte sich das Kennzeichen des Unfallverursachers und hinterließ eine Nachricht an dem beschädigten Auto. Der Unfallflüchtige konnte später Zuhause durch die Polizei angetroffen werden, dabei wurden an seinem Auto auch deutliche Lackspuren des geschädigten Pkw festgestellt.
Außenlandung eines Segelfliegers
Rohrbach, Ldkr. Main-Spessart Am Mittwoch teilte eine Autofahrerin gegen 20:00 Uhr bei der Polizei mit, dass zwischen Rohrbach und Steinfeld/Hausen ein Flugzeugflügel in einem Feld liegen würde. Bei einer Nachschau stellten die Beamten fest, dass in dem beschriebenen Getreidefeld nicht nur ein Flügel lag, sondern ein komplettes Segelflugzeug gelandet war. Die beiden unverletzten Piloten warteten in der Nähe auf von ihnen verständigte Helfer, welche das Flugzeug bergen sollten. Der Pilot des Segelflugzeuges war in Schwäbisch-Gmünd gestartete und hatte bereits gegen 16:30 Uhr wegen fehlender Thermik auf dem Feld landen müssen. Bei der Außenladung entstand kein Sachschaden.