Heute, am 1. Mai, werden aus Anlass des Tages der Arbeit alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Auch den Gemeinden, Städten, Land-kreisen und Bezirken sowie den sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Der Tag der Arbeit ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten ge-feiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Bayern: Beflaggung an staatlichen Dienstgebäuden
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