Geschlossene Spielhallen, verbotene Musikveranstaltungen und Sportveranstaltungen: an den stillen Tagen der Karwoche gelten auch heuer unter anderem in Bad Kissingen Vergnügungsbeschränkungen. Schon morgen, am Gründonnerstag, gilt von 2:00 bis 24:00 Uhr das Verbot. Auch Karfreitag und Karsamstag sind ganztägig betroffen. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind dann generell nur erlaubt, wenn ernster Charakter gewahrt wird.

Welche Beschränkungen genau gelten finden Sie hier:

https://www.dehoga-bayern.de/aktuelles/detailansicht/article/alle-jahre-wieder-die-stillen-tage-an-ostern/

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