Die Polizei im Kreis Haßberge hat erneut auf der unfallträchtigen B279 und B303 großangelegte Kontrollaktionen durchgeführt.
Mehrere Autofahrer telefonierten am Steuer und mussten deshalb jeweils 100 Euro berappen. Andere waren deutlich zu schnell unterwegs. Außerdem war ein LKW-Fahrer ohne die nötige Qualifikation unterwegs, um den Brummi fahren zu dürfen. Gegen ihn und die Firma wurde Anzeige erstattet.
Die Polizei hat bereits weitere Kontrolle angekündigt. Ziel: Die Sicherheit im Straßenverkehr zu steigern.
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Erneute Kontrollaktionen auf der B 279 und B 303
Rentweinsdorf/Burgpreppach, Lkr. Hassberge: Nachdem es bereits bei Stichpunktkontrollen im Transportgewerbe mehrere Beanstandungen gegeben hatte (siehe Pressemitteilung d. PI Ebern v. 05.03.18) wurden durch die Polizeiinspektion Ebern im Rahmen der streckenbezogenen Verkehrsüberwachung am Donnerstag, 15.03.18, mehrere Kontrollen entlang der B 279 durchgeführt.
Im Laufe des Tages wurden in Ermershausen, Maroldsweisach und Rentweinsdorf Fahrzeugführer gezielt auf die Einhaltung der Gurtpflicht und des Handyverbots hin kontrolliert. Dabei mussten, neben mehreren anderen Verstößen, wegen des nicht angelegten Sicherheitsgurtes insgesamt zehn Verwarnungsgelder verhängt werden. Insgesamt sieben weitere Fahrzeuglenker wurden wegen Verstoß gegen das Handyverbot zur Anzeige gebracht. Einer davon musste an Ort und Stelle bezahlen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Offensichtlich scheint auch das zwischenzeitlich erhöhte Bußgeld von 100 € (zuzüglich Gebühren und Auslagen) die Auto- und Lkw-Fahrer von der Handybenutzung nicht nachhaltig abzuhalten.
Von Nachmittag bis abends fand eine Geschwindigkeitskontrolle von der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck innerhalb einer Ortschaft statt. 20 Fahrer, von 460 gemessenen Fahrzeugen, erwartet ein Verwarnungsgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Drei weitere erhalten wegen der höheren Überschreitung gar eine Bußgeldanzeige. Der traurige Rekordhalter fuhr mit 85 km/h innerorts.
Während der Mittagsstunden trafen sich Beamte der Polizeiinspektion Ebern und des Schwerverkehrskontrolltrupps der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg an der Grenze zu Oberfranken bei Sendelbach, um auf der B 279 und eine gemeinsame, präsidiumsübergreifende Kontrollen durchzuführen. Angesichts der gebündelten Fachkompetenz dauerte es nicht lange und die ersten Beanstandungen waren zu verzeichnen. So war ein Lkw-Lenker aus dem Landkreis Schweinfurt unterwegs, ohne dass er je den erforderlichen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation hatte. Gegen ihn und die Firma wird Anzeige erstattet. Bei einem Sattelzug aus dem Landkreis Haßberge wurden bei der Kontrolle gebrochene Alufelgen am Sattelauflieger festgestellt. Für das leere Baustellenfahrzeug hies es dann: „Ende der Fahrt – nur noch zur Werkstatt“. Zudem werden Fahrer und Halter angezeigt. Aber auch international fahrende Lkw wurden kontrolliert und beanstandet. So stellten die Beamten bei einem osteuropäischen Lkw-Gespann fest, dass am Anhänger die Auflaufbremse des 3,5-Tonnen-Anhängers völlig ohne Funktion war. Auch hier wurde dem Fahrer das Weiterfahren untersagt. Er musste vor Ort sein Bußgeld bezahlen und sich um die Reparatur kümmern, bevor er weiter durfte. Bei einem mazedonischen Fernlastzug, der mit zwei Fahrern besetzt war, wurde bei der Auswertung der Daten aus dem Fahrtschreibergerät festgestellt, dass es Ungereimtheiten bei den erforderlichen Freizeiten gab. Dem zweiten Fahrer konnte anhand der Aufzeichnungen ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß (89 km/h bei erlaubten 60 km/h) in Deutschland nachgewiesen werden. Die Anzeige gegen Fahrer und Halter wegen Verstoß nach dem Fahrpersonalgesetz wird an die Bundesanstalt für Güterverkehr erstattet. Der Beifahrer musste sein Bußgeld vor Ort an die Polizei bezahlen. Bei einem oberfränkischen Gliederzug fielen die geladenen Containermulden wegen ihres erbärmlichen Erhaltungszustands auf. Die mit Schrott gefüllten Container waren stark deformiert, hatten Löcher und tragende Teile hatten heftigen Rostbefall. Bei Nachschau wurde festgestellt, dass diese Container keine gültigen Prüfplaketten der Berufsgenossenschaft aufwiesen. Das war aber nicht der einzige Verstoß gegen geltende Unfallverhütungsvorschriften. Auch die Prüfung des hydraulischen Verladesystems für die Rollcontainer war abgelaufen. Ein Prüfbuch dazu konnte nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend wird Bußgeldanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft erstattet. Von dort bekommen Fahrer und Firmenverantwortlicher einen Bußgeldbescheid. Einige kleinere Verstöße, die an Ort und Stelle mit Verwarnungsgeld geahndet wurden rundeten die Liste der Beanstandungen ab.
Mit Schwerverkehrskontrollen ging es am Freitagmorgen auf der B 303 weiter. Zu einer gemeinsamen Kontrolle im Gemeindebereich Burgpreppach trafen sich Beamte des Schwerverkehrstrupp der VPI Schweinfurt-Werneck, Polizeiinspektionen Haßfurt und Ebern, sowie des Einsatzzuges der Operativen Ergänzungsdienste Schweinfurt. Auch hier ließen die ersten Beanstandungen nicht lange auf sich warten.
Ein 12-Tonner aus dem Landkreis Schweinfurt fiel wegen nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung auf. Die unterschiedlichsten Ladungsstücke standen ungesichert auf der Ladefläche. Zudem fielen bei der Auswertung des Speditions-Verteiler-Fahrzeugs einige Ungereimtheiten bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten auf. Gegen den Fahrer und Firmenverantwortlichen wird Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erstattet. Zudem wird auch der verantwortliche Verlader mit einer Bußgeldanzeige in die Pflicht genommen. Ganz international wurde es bei der Kontrolle eines Sattelzuges. Die Zugmaschine aus Polen, der Tank-Auflieger aus Belgien und der Fahrer aus Mazedonien. Auch hier gab es Beanstandungen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, was ebenfalls eine Anzeige an die Bundesanstalt für Güterverkehr zur Folge hat. Ein Geschwindigkeitsverstoß, welche tateinheitlich vorliegt, wird dann ebenfalls von dieser Behörde mit geahndet. Bei einem Baustellenlaster aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld gab es zunächst Klärungsbedarf. Beim Abgleich der Fahrgestellnummer des angehängten Tiefladers mit der ausgehändigten Zulassungsbescheinigung wurde zunächst keine Übereinstimmung festgestellt. Ein Blick aufs Kennzeichen klärte allerdings auch schnell warum. Der Fahrer hatte eine andere Zulassungsbescheinigung ausgehändigt. Allerdings entging den Beamten beim Blick aufs Kennzeichen auch nicht, dass die Plakette für die Hauptuntersuchung noch aus dem letzten Jahr stammte. Weiter durfte der Fahrer noch die Ladefläche des Tiefladers von losen Steinchen und Dreck reinigen. Eine Maßnahme die sicherlich von hinterherfahrenden Autofahrern gutgeheißen worden wäre. Weitere Lkw wurden noch wegen Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten beanstandet, sowie einige Kleinverstöße.
Sowohl Auto- als auch Lkw-Fahrer müssen sich auf weitere Kontrollen einstellen. Die Polizei erhofft sich durch diese Kontrollen eine Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Quelle: Polizei Ebern
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