Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Parkbetreiber des Freizeit-Landes Geiselwind abgeschlossen. Der Fall liegt nun beim Amtsgericht. Der Mann hatte im Sommer echte Grabsteine vor sein Horrorhaus gestellt, entfernte aber die Inschriften nicht. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem eine 13-jährige den Grabstein ihres Opas entdeckt hatte. Ursprünglich hatte dessen Witwe den Grabstein zur Entsorgung einem Steinmetz überlassen. Der verkaufte die Steine aber an den Freizeitpark-Betreiber. Kein korrektes, aber auch kein strafrechtlich relevantes Vorgehen, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Steine stehen zwar noch, inzwischen wurden die Inschriften aber unkenntlich gemacht.

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