Unfallflucht
Stockheim, Lkrs. Rhön-Grabfeld: Am Freitagnachmittag fuhr ein 21-jähriger Landkreisbewohner mit seinem Seat von Willmars in Fahrtrichtung Stockheim. Kurz nach den Reiterhöfen kam ihm ein silberner Pkw Opel Zafira entgegen. Im Begegnungsverkehr berührten sich beide Außenspiegel und wurden beschädigt. Der Seat-Fahrer hielt an und wartete auf den anderen Fahrzeugführer, der jedoch nicht zur Unfallstelle zurückfuhr und seine Fahrt in Richtung Willmars fortsetzte. Der Schaden am Seat beläuft sich auf ca. 100,- Euro. Der linke Außenspiegel des Opel dürfte auch beschädigt sein. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Mellrichstadt unter Tel. 09776/8060 entgegen.

Mehrere Hausfriedensbrüche
Ostheim v.d. Rhön, Lkrs. Rhön-Grabfeld: Am Freitagnachmittag hielt sich ein amtsbekannter 44-jähriger Landstreicher unbefugt in einem Discountermarkt in der Paulinenstraße auf. Durch die Geschäftsleitung war zuvor bereits ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen worden, welches er jedoch missachtete. Wenige Stunden später hielt sich der gleiche Mann längere Zeit in den Räumen der Stadtbücherei auf. Auch hier wurde ihm mehrfach nahegelegt, die Räumlichkeiten zu verlassen, was ihn jedoch nicht interessierte. Nun wird gegen den Mann ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingeleitet.

Fischwilderei
Oberstreu, Lkrs. Rhön-Grabfeld: Durch den 43-jährigen Eigentümer eines Streckenabschnitts an der Streu in der Nähe der Maria-Brücke wurde am Freitag bei einer Kontrolle eine illegale Fischfangreuse aufgefunden, die nicht von ihm ausgelegt wurde. Die Reuse war leer. Hinweise, die zum Ausleger der Reuse führen, nimmt die Polizeiinspektion Mellrichstadt unter Tel. 09776/8060 entgegen.

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Blitzeisunfall mit beträchtlichem Sachschaden
Hausen/Rhön, Lkrs. Rhön-Grabfeld: Ein 52-jähriger Lkw-Fahrer aus Würzburg wurde am frühen Samstagmorgen von plötzlich auftretender Fahrbahnglätte überrascht. Gegen 01.00 Uhr fuhr er von Rüdenschwinden nach Hausen und bemerkte nicht, dass die Rhönstraße komplett vereist war. In einer Linkskurve konnte er trotz minimaler Fahrgeschwindigkeit sein Gefährt nicht mehr steuern und fuhr über eine Gartenmauer in ein Anliegergrundstück. Dabei wurde die Mauer, eine Gartenhütte und die Gartentür beschädigt und zum Glück niemand verletzt. Der entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 12500,- Euro.