Beschleunigtes Strafverfahren in zwei Fällen – Ladendiebe zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt
SCHWEINFURT. Jeweils nur einen Tag nach der Tat sind zwei Ladendiebe in Schweinfurt in dieser Woche zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Täter hatten Kleidung, Schmuck und Lebensmittel gestohlen und die Diebstahlssicherungen entfernt bzw. manipuliert, um unentdeckt zu bleiben.
Am Dienstagabend gegen 19.00 Uhr war Mitarbeitern eines Bekleidungsgeschäftes am Georg-Wichtermann-Platz aufgefallen, dass ein 18 Jahre alter Mann von der Elfenbeinküste mehrere Kleidungsstücke unter seinem Pullover aus dem Laden nach draußen gebracht hatte. Der Tatverdächtige hatte Waren im Wert von rund 70 Euro entwendet. Er verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt über Nacht in Polizeigewahrsam und wurde am Mittwoch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Hier wurde er rechtskräftig zu vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Ähnlich schnell lief das beschleunigte Verfahren für einen 19 Jahre alten Täter algerischer Abstammung ab. Er wurde am Mittwochmittag festgenommen, nachdem er versucht hatte, in einem Supermarkt in der Keßlergasse Lebensmittel zu stehlen. Die hinzugerufenen Schweinfurter Beamten fanden bei seiner Durchsuchung noch Schmuck und Kleidung im Gesamtwert von ca. 40 Euro, die der junge Mann kurz zuvor aus zwei anderen Schweinfurter Ladengeschäften entwendet hatte. Auch er verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft im polizeilichen Gewahrsam.
Am Donnerstag wurde er wegen der drei Diebstähle am Tag zuvor und wegen eines weiteren, bereits im November 2017 begangenen, Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Auch dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.