Obdachloser beschäftigt Behörden
Mellrichstadt/Ostheim v.d.Rhön, Lkr. Rhön-Grabfeld. Das Amtsgericht Schweinfurt, die Gemeinde Ostheim v.d.Rhön sowie die Polizeiinspektionen Bad Neustadt a.d.Saale und Mellrichstadt beschäftigten sich teilweise schon mehrfach mit einem Obdachlosen. Dabei war der wohnsitzlose Mann, der auch in Scheunen übernachtete, bereits diese Woche in einer Gaststätte in Ostheim v.d.Rhön aufgefallen, als er nach Essen bettelte und die Gaststätte partout nicht verlassen wollte. Als die Ordnungshüter den Mitvierziger antrafen, wurde auch bekannt, dass bereits von Seiten des Pfarrhauses eine Unterbringung erfolgte, diese musste jedoch nach mehreren Tagen beendet werden. Auch der Stadt Ostheim waren bei einer weiteren Unterbringung des ungarischen Staatsangehörigen die Hände gebunden, denn eine Verbringung des Mannes zum Heimathof „Simonshof“ scheiterte bereits schon zweimal, da er es dort offensichtlich „nicht lange aushält“. Nun wurde er über die Nacht zum Donnerstag angesichts der winterlichen Temperaturen in einen sog. Schutzgewahrsam genommen. Am Donnerstagmorgen konnte er entlassen werden, wobei er die Unterbringung im Heimathof Simonshof weiterhin ablehnte. Die Polizeiinspektion Mellrichstadt hegt Zweifel daran, ob der Fall nun bereits gelöst ist.
Anzeige gegen das Bayerische Jagdgesetz
Hollstadt, Lkr. Rhön-Grabfeld. Nach einem Wildunfall zuerst nach einem Schaden schauen – dies ist nicht der richtige Weg. Es muss sofort der Verpflichtung nachgekommen werden, den Zusammenstoß mit Wild zu melden. Ein evtl. verletztes Tier kann so durch den verständigten Jagdpächter von seinem Leiden erlöst werden. Dies muss sich nun auch eine Fahrzeugführerin vorhalten lassen, die am Dienstagabend auf der B 279 ein Reh erfasste. Dabei lief das Reh nach dem Unfall zurück in den Wald. Erst am nächsten Tag meldete die Dame den Wildunfall, da nun am Fahrzeug ein Schaden an der vorderen Stoßstange festgestellt werden konnte. Der Fall bedeutet für die junge Fahrzeuglenkerin eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz.